Grenzüberschreitende Kooperation mit Frankreich soll erleichtert werden

Bern, 17.05.2017 - Der Bundesrat will die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und hat dazu im September 2016 mit Frankreich ein Rahmenabkommen unterzeichnet. Damit sollen die zuständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen abschliessen können, um der Bevölkerung im Grenzgebiet den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. An seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 hat der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Rahmenabkommens zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Gesundheitszusammenarbeit mit Frankreich beruht derzeit auf einzelnen Vereinbarungen in bestimmten Fachgebieten. Mit einem Rahmenabkommen soll diese regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit etwa beim Gesundheitsschutz, der Prävention oder dem Zugang zu Versorgungsangeboten erleichtert und gefördert werden.

Die betroffenen Kantone wurden bei der Ausarbeitung des Abkommens direkt mit einbezogen. Das Abkommen mit Frankreich bedarf keiner weiteren Anpassungen des nationalen Rechts. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im September 2016 hat das Parlament die Rechtsgrundlage geschaffen, um bei grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten eine Leistungsvergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu ermöglichen. Entsprechende Pilotprojekte in den Grenzregionen Basel/Lörrach (DE) und St. Gallen/Liechtenstein haben sich seit vielen Jahren bewährt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, das Rahmenabkommen zu genehmigen.


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