HGV-Anschluss auf dem Weg zur Realisierung

Bern, 25.08.2005 - Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat heute in Paris drei Verträge mit dem französischen Transportminister Dominique Perben über die Verbesserung der Eisenbahnverbindungen der Schweiz an das französische TGV-Netz unterzeichnet. Am Vortag hatte der Bundesrat das HGV-Anschluss-Gesetz auf den 1. September 2005 in Kraft gesetzt. Die in den drei Verträgen vorgesehenen Massnahmen werden markante Reisezeitverkürzungen um 30 bis 60 Minuten aus den Zentren der Deutsch- und Westschweiz nach Paris ermöglichen.

Die unterzeichneten Abkommen setzen die bilaterale Vereinbarung Schweiz-Frankreich zum Anschluss der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz, insbesondere die HGV-Linien, vom 5. November 1999 um. Sie konkretisieren den Parlamentsentscheid über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische HGV-Netz.

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz vom 18. März 2005 über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz) wurde gestern vom Bundesrat auf den 1. September 2005 in Kraft gesetzt. Laut diesem Entscheid wird ein Verpflichtungskredit von 1090 Millionen Franken (Preis- und Projektsstand 2003) für die erste Phase des Anschlusses der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz bewilligt. Die in den heute mit Frankreich unterzeichneten Verträgen aufgeführten Projekte gehören zu dieser ersten Phase.

Drei Verträge unterzeichnet

Für mitfinanzierte Projekte in Frankreich gewährt die Schweiz so genannte „A-fonds-perdu-Beiträge“.

Das erste Abkommen betrifft die Mitfinanzierung der Modernisierung der Bahnlinie Paris-Dijon-Dole-Lausanne/Neuenburg-Bern (Jurabogen) durch die Schweiz. Auf dieser Verbindung wird die Streckengeschwindigkeit erhöht – dank verschiedenen Massnahmen wie z.B. verbesserter Stromversorgung oder punktuellen Kurvenstreckungen. Dieses Projekt ermöglicht einen Fahrzeitgewinn von rund 15 Minuten zwischen Lausanne oder Bern/Neuenburg und Paris. Die Schweiz übernimmt 50 Prozent der auf rund 37 Mio. Euro geschätzten Kosten (Preisstand 2004). Der Baubeginn ist auf Anfang 2006 vorgesehen, sobald die Umsetzungsvereinbarung, welche Leistungen, Kosten und Termine im Detail regelt, unterschrieben ist.

Mit dem zweiten Abkommen sichert die Schweiz ihre finanzielle Beteiligung an der Modernisierung der Bahnlinie Paris-Ain-Genf/Norden von Hochsavoyen (Linie „Haut-Bugey“) zu. Mit dem Projekt wird der Verkehr ab Bellegarde neu über die einspurige, nicht elektrifizierte und derzeit nicht betriebene Strecke via Nurieux nach Bourg-en-Bresse (Haut-Bugey) geführt. Vorgesehen sind die vollständige Erneuerung und Elektrifizierung der Strecke inkl. Profilanpassungen bei Tunnel und Brücken. Dieses Projekt ermöglicht dank einem Fahrzeitgewinn von bis zu 30 Minuten eine Beschleunigung der Städteverbindung Genf-Paris, die damit gegenüber dem Strassen- und Luftverkehr konkurrenzfähiger wird. Das Abkommen mit Frankreich sieht für diese Strecke einen pauschalen Anteil der Schweiz von rund 110 Mio. Euro (Preisstand 2004) vor. Der Bau soll noch vor Ende 2005 beginnen. Auch hier steht die Umsetzungsvereinbarung mit Frankreich vor dem Abschluss.

Die Schweiz wird sich gemäss dem dritten unterzeichneten Abkommen am Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein-Rhône mit einem pauschalen Betrag von 100 Mio. Franken beteiligen. Diese neue TGV-Strecke ermöglicht eine Bündelung der Verkehre Mülhausen–Paris und Mülhausen–Südfrankreich durch den Neubau einer zweigleisigen Neubaustrecke Belfort–Dijon. Die Kosten für den Bau dieser neuen Strecke belaufen sich auf rund 2 Mia. Euro. Dank dieser neuen Verbindung lässt sich auf der Strecke Basel–Paris ein Fahrzeitgewinn von 30 Minuten und zwischen Basel und Lyon von rund einer Stunde erzielen. Der Baubeginn ist 2006 vorgesehen.

Dank dieser Projekte werden die Fahrzeiten aus den Zentren der Deutsch- und Westschweiz (Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich) nach Paris um 30 bis 60 Minuten verkürzt. Gleichzeitig wird der Wirtschafts- und Tourismus-Standort Schweiz aufgewertet.

Abweichung vom Territorialitätsprinzip

Die bilaterale Vereinbarung Frankreich-Schweiz vom 5. November 2005 sieht die Möglichkeit vor, dass die Schweiz bauliche Massnahmen auf französischem Territorium finanziert, so wie dies in den heute unterzeichneten Vereinbarungen der Fall ist. Damit wird vom so genannten Territorialitätsprinzip abgewichen, wonach der jeweilige Staat für die Finanzierung der Massnahmen auf seinem Territorium selber zu sorgen hat. Die Schweiz beteiligt sich an der Finanzierung von Projekten in Frankreich im Ausmass des Nutzens, den diese für sie generieren. Anders als in grenznahem Frankreich, wo HGV-Anschluss-Strecken durch dünn besiedelte Strecken führen, können diese Verbindungen in der Schweiz auf eine starke Nachfrage zählen. Mit verhältnismässig kleinen Investitionen kann ein grosser Zeitgewinn verwirklicht werden. Damit ist auch der Nutzen für unser Land verhältnismässig grösser.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-667.html