BAG erweitert Vergütung von Medikamenten gegen Hepatitis C

Bern, 27.04.2017 - Das Bundesamt für Gesundheit weitet die Vergütung der neuen Arzneimittel gegen Hepatitis C per 1. Mai 2017 auf weitere Patientengruppen aus. Neu können bestimmte Patientengruppen, bei denen die Krankheit schneller fortschreitet oder das Übertragungsrisiko erhöht ist, ohne Einschränkung behandelt werden. Wie ein Bericht aufgezeigt hat, sind umfassende neue Massnahmen gegen die Verbreitung von Hepatitis C in der Schweiz nicht notwendig.

Derzeit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) die neuen, wirksamen Arzneimittel gegen Hepatitis C, sobald eine moderat fortgeschrittene Lebererkrankung (Fibrosegrad 2) vorliegt oder sich Krankheitssymptome ausserhalb der Leber manifestieren. Die sehr teuren Therapien werden somit Patientinnen und Patienten mit medizinischem Bedarf vergütet. Dies entspricht den Behandlungsempfehlungen internationaler Leitlinien und der Vergütungspraxis vieler europäischer Länder.

Bei bestimmten Patientengruppen schreitet die Lebererkrankung jedoch schneller voran und/oder das Risiko, die Krankheit zu übertragen, ist erhöht. Die Vergütung der neuen Arzneimittel wird deshalb per 1. Mai 2017 auf diese Patientengruppen ausgeweitet; sie können neu ohne Einschränkung behandelt werden. Es sind dies Patientinnen und Patienten, die sich auch mit dem HI-Virus und/oder dem Hepatitis-B-Virus infiziert haben und intravenös Drogenkonsumierende. Die Vergütung wird zudem auch auf Patientinnen und Patienten ausgeweitet, bei denen eine erste Therapie erfolglos verlaufen ist und die dringend eine weitere Behandlung benötigen.

Gleichzeitig konnte das BAG die Preise einiger Hepatitis-C-Arzneimittel aufgrund dieser Ausweitung leicht senken. Das Amt wird diesbezüglich auch weiterhin im Gespräch mit den Pharmaunternehmen bleiben.

Weiter hat eine vom BAG in Auftrag gegebene Situationsanalyse unter anderem aufgezeigt, dass sich mit den vorhandenen Daten die Verbreitung des Hepatitis-C-Virus in der Schweiz nur ansatzweise abschätzen lässt und in den letzten Jahren kein Anstieg von Folgeerkrankungen zu verzeichnen ist. Die Neuansteckungsrate in der Schweiz ist gering und konzentriert sich auf bestimmte Risikogruppen. Aus diesen Gründen wird das BAG seine bereits seit Jahren bestehenden Massnahmen weiterführen. Dazu gehören Präventionsmassnahmen insbesondere bei den Risikogruppen (z. B. Sensibilisierung von Drogenkonsumierenden zu Risiken und Folgen einer Ansteckung) wie auch in Spitälern (z. B. Sterilisieren von Operationsinstrumenten und Verwendung von Einwegmaterial) und das Testen aller Blutspenden auf das Virus. Umfassende neue Sofortmassnahmen sind indes nicht notwendig.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-66508.html