Bundesrat verzichtet nach Vernehmlassung auf Gegenentwurf zur Rasa-Initiative

Bern, 26.04.2017 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. April 2017 seine Botschaft zur Rasa-Initiative zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, weil er eine Streichung des Zuwanderungsartikels aus der Bundesverfassung als nicht zielführend erachtet. Der Bundesrat verzichtet auch darauf, dem Parlament eine Änderung dieses Zuwanderungsartikels vorzuschlagen. Er tut dies aufgrund überwiegend negativer Rückmeldungen von Parteien, Verbänden und Kantonen in der Vernehmlassung zu den Vorschlägen für einen direkten Gegenentwurf zur Initiative.

Die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten" (Rasa-Initiative) will die Ergebnisse der Abstimmung vom 9. Februar 2014 rückgängig machen: Der Zuwanderungsartikel (Art. 121a BV) und die Übergangsbestimmung dazu (Art.197 Ziff. 11 BV) sollen ersatzlos aus der Bundesverfassung (BV) gestrichen werden.

Der Bundesrat hatte bereits im Oktober 2016 entschieden, diese Initiative abzulehnen, weil er am Verfassungsziel einer Steuerung der Zuwanderung mit geeigneten Mitteln festhalten will. Gleichzeitig sprach sich der Bundesrat damals im Grundsatz für einen direkten Gegenentwurf aus. Am 16. Dezember 2016 verabschiedete das Parlament die Ausführungsgesetzgebung zum Zuwanderungsartikel. Fünf Tage später beschloss der Bundesrat, zwei Varianten eines direkten Gegenentwurfs zu erarbeiten, mit denen er den Zuwanderungsartikel so ändern wollte, dass der Konflikt zwischen der Ausführungsgesetzgebung und dem Zuwanderungsartikel bereinigt wird. Seine Vorschläge zur Änderung der Verfassung schickte er dann am 1. Februar 2017 in die Vernehmlassung, die bis 1. März 2017 dauerte.

Überwiegend ablehnende Vernehmlassungsantworten

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer lehnten, mit wenigen Ausnahmen, die vom Bundesrat vorgeschlagenen direkten Gegenentwürfe ab. Teilweise schlugen sie neue Varianten für einen Gegenentwurf vor, allerdings gehen die Vorstellungen über deren Inhalt weit auseinander. Angesichts dieses überwiegend ablehnenden Ergebnisses der Vernehmlassung ist nicht davon auszugehen, dass ein Gegenentwurf gefunden werden kann, der im parlamentarischen Prozess und in der Volksabstimmung mehrheitsfähig wäre. Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass in der Zwischenzeit auch kein Referendum gegen das Gesetz zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels zustande kam, verzichtet der Bundesrat auf einen direkten Gegenentwurf.

Breite Unterstützung für den bilateralen Weg

Im Übrigen zeigte sich in der Vernehmlassung erneut, dass der bilaterale Weg mit der EU eine breite Unterstützung findet. Die Vernehmlasser unterstützen mehrheitlich auch das vom Parlament beschlossene Gesetz, das mit dem Vorrang für Stellensuchende aus dem Inland ein wichtiges Anliegen des Zuwanderungsartikels aufnimmt.

Das Eidgenössische Parlament hat nun bis zum 27. April 2018 Zeit, um über seine Abstimmungsempfehlung zur Rasa-Initiative zu beschliessen. Das Parlament kann diese Frist um ein Jahr verlängern, wenn mindestens ein Rat über einen Gegenentwurf entschieden oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Beschluss gefasst hat.


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