Sachplanung erfüllt ihre Funktionen weitgehend

Bern, 26.04.2017 - Der Bundesrat hat die Sachplanung des Bundes überprüfen lassen. Aufgrund dieser Evaluation sieht er insbesondere Handlungsbedarf bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie bei der bundesinternen Koordination. An seiner Sitzung vom 26. April 2017 hat der Bundesrat einen entsprechenden Bericht gutgeheissen und die Einsetzung eines Ausschusses der Raumordnungskonferenz beschlossen.

Der Bund verfügt mit den Sachplänen über ein gutes Instrument, das ihm erlaubt, Tätigkeiten, die raumwirksam sind, zu planen und aufeinander abzustimmen (siehe Kasten). Mit seinem Bericht zur Sachplanung erfüllt der Bundesrat das von Nationalrat Albert Vitali am 18. Juni 2013 eingereichte Postulat. Dieses verlangte, die Sachplanung des Bundes zu überprüfen.

Die Evaluation kommt zum Ergebnis, dass die Sachpläne ihre Aufgabe bei der Planung, der Koordination und der Information grundsätzlich erfüllen. Indem die Sachpläne auf dem Geoportal des Bundes aufgeschaltet wurden, verbesserte sich in den letzten Jahren insbesondere die Zugänglichkeit der Sachpläne. Bei der Planungs- und Koordinationsfunktion gibt es punktuell Handlungsbedarf.

Insbesondere sollen laut dem Bericht die Kommunikation und die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen sowie die bundesinterne Koordination verstärkt werden. Ebenso sind die Erfahrungen mit den Sachplänen besser auszuwerten und verfügbar zu machen, so dass inhaltliche und methodische Fragen rascher beantwortet werden können – zum Beispiel bei der Revision oder Erarbeitung von Sachplänen. Zudem soll der Bund dem Parlament regelmässig darüber Bericht erstatten, wie er bei raumrelevanten Aufgaben innerhalb des Bundes zusammenarbeitet.

Der Bundesrat hat beschlossen, bei der Raumordnungskonferenz des Bundes einen amtsübergreifenden Ausschuss einzusetzen. Dieser soll unter Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE die kritischen Punkte angehen sowie eine gemeinsame Haltung zu wichtigen Themen erarbeiten – beispielsweise beim Umgang mit der Interessenabwägung bei planerischen Vorhaben. Im Weiteren soll das ARE den Kontakt mit den Fachstellen der Kantone intensivieren.

Die Sachpläne werden auch künftig unverzichtbare Instrumente sein, damit der Bund eine nachhaltige Raumentwicklung verfolgen kann. Der Bedarf zur Abstimmung mit den Kantonen wird zunehmen, da die räumlichen Problemstellungen vermehrt komplexer werden. Deshalb will der Bundesrat mit den Massnahmen zur verbesserten Sachplanung insbesondere mehr Klarheit für Kantone, Gemeinden und Dritte erreichen.

Sachplanung des Bundes

Die Sachplanung des Bundes umfasst alle Sachpläne des Bundes. Die Sachpläne sind für den Bund das wichtigste Planungsinstrument, um seine raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander und mit deren der Kantone abzustimmen. Sachpläne dienen der raumplanerischen Sicherung von Raum für Infrastrukturen, die von nationaler Bedeutung sind. So werden Übertragungsleitungen, Nationalstrassen, Bahntrassen, Flughäfen und Schifffahrtswege aber auch Fruchtfolgeflächen, militärische Anlagen sowie geologische Tiefenlager in Sachplänen festgehalten. Kantone und Gemeinden müssen die Sachpläne des Bundes in ihren Planungen berücksichtigen.


Adresse für Rückfragen

Lena Poschet, Leiterin Sektion Bundesplanungen, Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
Tel. +41 58 465 57 53, lena.poschet@are.admin.ch



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