Beitritt der Schweiz zum dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention
Bern, 24.4.2017 - Die Schweiz ist dem Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren beigetreten. Die offizielle Übergabe der Beitrittsurkunde erfolgte am 24. April 2017 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York.