Europäische Impfwoche: geimpfte Erwachsene, geschützte Säuglinge

Bern, 20.04.2017 - In den ersten Lebensmonaten können Säuglinge nicht geimpft werden. Sie sind dann sehr anfällig für Krankheiten mit potenziell schwerwiegenden Komplikationen, wie Masern oder Keuchhusten. Zu ihrem Schutz müssen die Eltern und das Umfeld geimpft sein: So vermeiden sie eine Übertragung der Krankheit auf den Säugling. Unter dem Motto «Meine Impfung. Dein Schutz.» empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) allen Personen, ihren Impfstatus während der Europäischen Impfwoche, die dieses Jahr vom 24. bis 30. April dauert, überprüfen und aktualisieren zu lassen.

Die jüngste Entwicklung der Masernfälle zeigt, dass in der Schweiz immer noch ein Risiko für die Ansteckung mit dieser Krankheit besteht. Dutzende von Neuansteckungen wurden in den letzten Monaten gemeldet, und ein Fall verlief tödlich. Säuglinge verfügen über fast keine Abwehrkräfte gegen Masern: Die von der Mutter geerbten Antikörper reichen nicht aus, und die Impfung wirkt erst ab dem Alter von neun Monaten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Keuchhusten: Die beiden Impfdosen, die im Alter von zwei und vier Monaten verabreicht werden, schützen erst ab fünf Monaten richtig. Ausserdem ist der Keuchhusten besonders gefährlich für Säuglinge, bei denen die Komplikationen zu Erstickungsanfällen führen können. Auf diese Weise kam es in der Schweiz seit 2012 zu zwei Todesfällen.

Zum Schutz der Säuglinge vor Masern, Keuchhusten und anderen Krankheiten ist es daher ganz wichtig, eine Übertragung durch das Umfeld zu vermeiden. Wenn Eltern und Angehörige selbst immunisiert sind, können sie eine Ansteckung des Säuglings verhindern. Das BAG empfiehlt ihnen, ihren Impfstatus während der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2017 überprüfen und ergänzen zu lassen.

Diese Kontrolle ist umso wichtiger, als die Durchimpfungsrate junger Erwachsener (20–29 Jahre) oft lückenhaft ist. So sind beispielsweise nur 87 Prozent von ihnen mit zwei Dosen gegen Masern geimpft, obwohl das für die Masernelimination gesetzte Ziel bei 95 Prozent liegt.

Keuchhusten: Impfung bei jeder Schwangerschaft

Zur Keuchhustenimpfung bei Schwangeren gibt es eine neue Empfehlung. Diese sollten sich bei jeder Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen lassen, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer letzten Impfung und vorzugsweise im zweiten Schwangerschaftsdrittel. So übertragen sie genügend Antikörper auf ihr Kind, um es in den ersten Lebensmonaten zu schützen, bis es mit einer eigenen Impfung immunisiert werden kann.

Eine Keuchhustenimpfung wird auch Personen zwischen 25 und 29 Jahren empfohlen. Ebenfalls impfen lassen sollten sich alle, die regelmässig mit Säuglingen unter sechs Monaten in Kontakt kommen. Was die Masern angeht, sollten alle nach 1963 Geborenen, die nicht zweimal geimpft sind und die Krankheit noch nicht hatten, Nachholimpfungen erhalten.

Elektronischer Impfausweis: kostenlose Validierung

Um à jour zu bleiben, ist der elektronische Impfausweis das einfachste und effizienteste Mittel. Auf Wunsch verschickt das System E-Mail- oder SMS-Benachrichtigungen, wenn eine Impfung fehlt oder eine Auffrischung angezeigt ist. Während der Europäischen Impfwoche kann man diesen Ausweis kostenlos erstellen und validieren lassen. Dazu genügt es, auf die Website www.meineimpfungen.ch zu gehen und dort ein Foto von seinem Impfausweis in Papierform hochzuladen.

Jungen Eltern steht ausserdem ein vom BAG herausgegebener Flyer zur Verfügung, der über die Risiken von Masern und Keuchhusten für Säuglinge informiert. Die Website www.sichimpfen.ch enthält ebenfalls zahlreiche nützliche Angaben zur Impfung und zum bestmöglichen Schutz. Die Impf-Infoline 0844 448 448 beantwortet kostenlos Fragen zu Impfungen.


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BAG, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch



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