UVEK will Erläuterungen zur SBB Cargo-Reorganisation

Bern, 30.08.2005 - Das Konzept der SBB Cargo zur Reorganisation des Binnengüterverkehrs hat nach Ansicht des UVEK nicht nur Vor-, sondern auch verschiedene Nachteile. Deshalb muss das Unternehmen nach den Gesprächen mit Kunden, Kantonen und Betroffenen dem Eigner einen Bericht abliefern, in dem die Reorganisation sowie die definitive Umsetzung erläutert werden. Der Bund wird anschliessend beurteilen, ob das Konzept „Fokus“ die Vorgabe einer flächendeckenden Versorgung weiterhin gewährleistet.

Die SBB haben den Auftrag, den Wagenladungsverkehr flächendeckend und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Der Vorsteher des UVEK wurde von den SBB kürzlich darüber informiert, dass die Eigenwirtschaftlichkeit mit dem bestehenden Konzept nicht mehr erfüllt werden kann. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Reduktion der wenig benutzten Verladepunkte deshalb nachvollziehbar. Sie führt aber zu Stellenabbau, belastet nach einer ersten Beurteilung die Randgebiete, bewirkt eine Zunahme des Güterverkehrs auf der Strasse und stellt die in den letzten Jahren getätigten Investitionen in die betroffenen Anschlussgeleise teilweise in Frage. Deshalb erwartet der Vorsteher des UVEK einen Bericht über die geplanten Gespräche der SBB mit den Kantonen und allen betroffenen Kreisen sowie über die definitiven Massnahmen. Das UVEK wird anschliessend beurteilen, ob damit die flächendeckende Bahngüterversorgung noch gewährleistet ist. Es wird den Bundesrat darüber informieren.

Die Leistungsvereinbarung sieht die Möglichkeit vor, dass der Bund den Wagenladungsverkehr subventionieren kann, falls er nicht mehr eigenwirtschaftlich ist. Angesichts der knappen Bundesfinanzen  könnte dies bedeuten, dass die Mittel in anderen Bereichen eingespart werden müssten (z.B. regionaler Personenverkehr). Ein Entscheid über eine allfällige Abgeltung wird auch in diesem Lichte gefällt werden müssen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-664.html