Bundesrat für befristete Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Bern, 12.04.2017 - Der Bundesrat ist mit einer weiteren befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 einverstanden. An seiner Sitzung vom 12. April hat er seine Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Ein Auslaufen des befristeten Sondersatzes auf Ende Jahr ist angesichts der durch den starken Franken mitverursachten anhaltend schwierigen Lage im Tourismus derzeit nicht angebracht.

Die parlamentarische Initiative de Buman (15.410) vom 11. März 2015 forderte, den Sondersatz künftig definitiv im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) zu verankern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat sich nach der Vernehmlassung jedoch für eine befristete Verlängerung um 10 Jahre ausgesprochen. Sie will damit der Branche Planungssicherheit geben, aber weiterhin die Möglichkeit haben, den Sondersatz regelmässig zu überprüfen. Der Bundesrat teilt die Meinung der Kommission.

Seit 1996 gilt für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen ein befristeter MWST-Sondersatz, der bereits fünfmal verlängert wurde. Ende 2017 läuft die aktuelle Verlängerung aus, sofern das Gesetz nicht geändert wird.


Adresse für Rückfragen

Joel Weibel, Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-66381.html