Nationale Adressdienste für die öffentliche Hand

Bern, 12.04.2017 - Die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sollen künftig auf einen zentralen Dienst mit den Adressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zugreifen können. Damit könnten die Behörden ihre Aufgaben effizienter erfüllen und die Verwaltungsabläufe vereinfachen. Dies dient auch den Bürgerinnen und Bürgern. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende August 2018 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Dabei sind namentlich auch die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit angemessen zu berücksichtigen.

Öffentliche Verwaltungen sind bei fast allen ihren Tätigkeiten auf eine eindeutige Identifikation der betroffenen Personen und die Kenntnis ihrer Wohnsitze angewiesen. In seinem Bericht vom 12. November 2014 zum Adressdatenaustausch ist der Bundesrat deshalb zum Schluss gelangt, dass die Schaffung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden von grossem Nutzen wäre. Der Bericht zeigt vier Varianten auf, wie eine solche Datenbank realisiert werden könnte.

Lösung mit bereits vorhandenen Adressdaten

Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des EJPD hat diese Lösungsmöglichkeiten inzwischen vertieft geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Schaffung von nationalen Adressdiensten auf Bundesebene die optimale Lösung darstellt. Dazu sollen die beim Bundesamt für Statistik (BFS) im Rahmen der registerbasierten Volkszählung schon vorhandenen Adressdaten genutzt werden. Weil die Abläufe zwischen dem BFS und den Kantonen und Gemeinden bereits bestens eingespielt sind, müssten bei dieser Lösung keine neuen Erhebungs- und Datenvalidierungsprozesse eingebaut werden. Die Adressdienste könnten zudem rasch und mit wenigen Risiken in Betrieb genommen werden. Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb wären überdies überblickbar. Die Adressdienste könnten schliesslich zu einer Plattform für nationale Applikationen mit Einwohnerdaten ausgebaut werden. Damit die beim BFS vorhandenen Adressdaten genutzt werden können, muss das Registerharmonisierungsgesetz revidiert werden.

Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Verwaltungseinheiten die aktuell gültigen Wohnadressen validieren, suchen oder abgleichen können. Auf Gemeinde- und Kantonsebene sind die entsprechenden Daten zwar grösstenteils vorhanden. Auf interkantonaler und nationaler Ebene fehlen sie allerdings. Für viele Verwaltungsabläufe ergeben sich dadurch Probleme und Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Erhebung des Militärpflichtersatzes oder der Krankenkassenprämien sowie bei der Durchführung von Betreibungsverfahren, wenn der Schuldner in einen anderen Kanton zieht. Mit zuverlässigen nationalen Adressdiensten könnten diese Schwierigkeiten vermieden und die Verwaltungsabläufe beträchtlich vereinfacht werden.

Datenschutz und Informationssicherheit

Die angestrebte Lösung soll den Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit Rechnung tragen. Namentlich sollen in der zentralen Datenbank keine sensiblen Daten gespeichert werden. Die Daten sollen zudem nur zu administrativen Zwecken verwendet werden, und die Behörden dürfen nur zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auf sie zurückgreifen. Auch die Aufbewahrungsfrist wird zeitlich befristet. Gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist schliesslich jede Person berechtigt, Auskünfte über seine Daten zu verlangen und unrichtige Daten korrigieren zu lassen.


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