WEKO: Ein Jahr voller wichtiger Entscheide und ein bahnbrechendes Bundesgerichtsurteil

(Letzte Änderung 11.04.2017)

Bern, 11.04.2017 - Mit seinem Leitentscheid vom 28. Juni 2016 in Sachen Gaba/Elmex hat das Bundesgericht zwei Grundsatzfragen von grosser Tragweite für die weitere Anwendung des Kartellgesetzes durch die Wettbewerbskommission (WEKO) und die Gerichte geklärt. Die Wettbewerbsbehörden haben sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Digitalisierung der Wirtschaft und den daraus folgenden wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt. Die WEKO spricht sich zudem gegen Sonderregelungen für bestimmte Branchen aus, wie sie in verschiedenen politischen Vorstössen gefordert werden.

Mit seinem Leiturteil i.S. Gaba/Elmex vom 28. Juni 2016 beantwortete das Bundesgericht lange umstrittene Fragen. So klärte es, wie die Erheblichkeit von Wettbewerbsbeschränkungen zu prüfen ist und ob Direktsanktionen für harte Wettbewerbsabreden auch verhängt werden können, wenn diese den wirksamen Wettbewerb zwar nicht gänzlich beseitigen, aber immerhin erheblich beeinträchtigen. Das Urteil wird das Vorgehen der WEKO gegen harte horizontale Kartelle sowie Preisbindungen und Marktabschottungen in Vertriebsverträgen erleichtern. Denn die WEKO muss nicht mehr in jedem Einzelfall anhand von quantitativen Kriterien die Umsetzung und Auswirkungen von solchen Abreden nachweisen. Das Bundesgericht hat damit aber nicht ein per se-Verbot solcher Abreden statuiert. Eine Rechtfertigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz ist immer möglich, sofern die im Gesetz umschriebene Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs widerlegt werden kann. Zudem dürften Bagatellfälle vorbehalten bleiben.

Hinsichtlich der Digitalisierung der Wirtschaft ist die Beurteilung der Entwicklungen höchst komplex, denn sie bieten einerseits Chancen, andererseits bergen sie jedoch auch Gefahren für den Wettbewerb. Die WEKO stellt sich diesen neuen Herausforderungen und trägt in ihrer Arbeit den sich ändernden Rahmenbedingungen und den Besonderheiten der neuen Geschäftsmodelle Rechnung. Bei Fehlbeurteilungen besteht hier die Gefahr, dass diese zu Regulierungen führen, die den Wettbewerb vielmehr behindern statt für gleich lange Spiesse in den Märkten zu sorgen. Innovative Geschäftsmodelle sind erwünscht. Die Wettbewerbsbehörden warnen dann, wenn sie Gefahren für den Wettbewerb sehen und greifen dort ein, wo der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Dies zeigt ihre Praxis in den von der Digitalisierung betroffenen Branchen.

Im vergangenen Jahr führte die WEKO in den unterschiedlichsten Bereichen der schweizerischen Wirtschaft kartellrechtliche Abklärungen durch. Dabei intervenierte sie namentlich im Bauwesen, auf den Finanzmärkten, im Gesundheitswesen, im Bereich Medien / Kommunikation, in der Konsumgüterindustrie, im Detailhandel, in der Uhrenindustrie sowie im Automobilsektor. Diese Vielfalt der von kartellrechtlichen Verfahren betroffenen Branchen verdeutlicht den umfassenden Anwendungsbereich des Kartellgesetzes. Sonderregelungen für bestimmte Branchen, wie sie in verschiedenen politischen Vorstössen gefordert werden, stehen im Widerspruch zum generellen Charakter des Kartellgesetzes und werden von der WEKO grundsätzlich abgelehnt.


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