Schutz besonders gefährdeter Minderheiten: Verstärkte Koordination

Bern, 10.04.2017 - Die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Minderheiten sollen künftig besser koordiniert werden. Der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) wird in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie unter Einbezug der betroffenen Kreise ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Dies hat die Politische Plattform des SVS beschlossen. Die Aufgabenteilung im Bereich der inneren Sicherheit zwischen Bund und Kantonen bleibt dabei bestehen.

Eine verstärkte Koordination zum Schutz besonders gefährdeter Minderheiten entspricht dem Verfassungsauftrag von Bund und Kantonen, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Zum Schutzkonzept gehört unter anderem eine Gefährdungsanalyse. Zudem soll geprüft werden, welche Schutzmassnahmen es bereits gibt, wie diese heute finanziert werden, welche Rahmenbedingungen und welche Präventionsmassnahmen es grundsätzlich braucht und wer im Einzelnen für Umsetzung und Finanzierung zuständig ist.

Einbezug der betroffenen Kreise

Aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohung besteht insbesondere für die jüdische Gemeinschaft eine erhöhte Gefährdung. Vor diesem Hintergrund sollen in einem ersten Schritt die jüdische sowie die muslimische Gemeinschaft in die Arbeiten zu einem Schutzkonzept von Bund und Kantonen für Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen miteinbezogen werden.

Übergeordnetes Ziel ist es, mit Bund und Kantonen ein anpassungsfähiges Schutzkonzept zu schaffen, das auch den Schutz anderer besonders gefährdeten Minderheiten, je nach Situation in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden, gewährleisten kann. Der Delegierte des SVS wird die Politische Plattform regelmässig über die Arbeiten informieren, damit diese über den weiteren Handlungsbedarf befinden kann. Die Arbeiten sollen bis Ende 2017 abgeschlossen werden.
In der Politischen Plattform SVS sind die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) vertreten.

Koordinations- und Ansprechstelle im Bundesamt für Justiz (BJ)

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat zudem beschlossen, im BJ eine Koordinations- und Ansprechstelle für Religionsfragen zu schaffen. Das BJ soll bei Geschäften, die einen engen Bezug zu religiösen Themen haben, zu einer besseren verwaltungsinternen Koordination beitragen. Es soll dabei insbesondere die Vernetzung und den Austausch der verschiedenen Stellen des Bundes sicherstellen, die aus unterschiedlicher Warte mit solchen Themen befasst sind. Damit wird der Bundesverwaltung ein kohärenter Umgang mit Religionsfragen ermöglicht. Das BJ soll zudem Ansprechstelle für religiöse Gemeinschaften sein, die in Zusammenhang mit ihren Anliegen Kontakt mit Bundesbehörden aufnehmen wollen.

Die Zuständigkeit bei der Bearbeitung der einzelnen Geschäfte und Anliegen, also die Federführung, ändert sich nicht. Hingegen erhalten Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, aber auch kantonale Behörden und andere interessierte Kreise, eine klar bezeichnete Kontakt- und Anlaufstelle. Damit folgt das EJPD einer Empfehlung des SVS-Berichtes „Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung" von Juli 2016.


Adresse für Rückfragen

André Duvillard
Delegierter für den Sicherheitsverbund Schweiz
+41 58 464 21 13

Luzius Mader
Bundesamt für Justiz (BJ)
+41 58 462 41 02
luzius.mader@bj.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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Sicherheitsverbund Schweiz
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