Erster Bericht zur Aufsicht über die Krankenversicherer

Bern, 06.04.2017 - Das Anfang 2016 in Kraft getretene neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) erhöht die Transparenz bei den Versicherern und verstärkt die Mittel der Aufsichtsbehörde. Das für die Aufsicht zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht nun den ersten Tätigkeitsbericht zur Aufsicht über die Krankenversicherer. Wichtig war dabei der Solvenztest im September 2016. Dieser ergab, dass 14 von 59 Versicherern nicht über ausreichende Reserven verfügen. Der Bericht wird künftig jährlich erscheinen.

Die Aufsichtsbehörde muss die Interessen der Versicherten schützen und gewährleisten, dass die Versicherer über genügend Reserven verfügen, um die Risiken zu decken. Dazu analysiert sie die Konten der vom BAG zugelassenen Krankenversicherer. 2015 realisierten 33 von 59 Versicherern einen Verlust. Folglich sanken die Reserven der Krankenversicherer 2016 von 6,667 auf 6,061 Milliarden Franken. 14 Versicherer verfügten nicht über ausreichende Reserven, so dass bei diesen die Aufsichtstätigkeit verstärkt wurde und sie quartalsweise oder sogar monatlich über den Gang ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten hatten. Ein Versicherer musste in der Folge seine Prämien unterjährig erhöhen.

Prämiengenehmigung
Mit dem neuen KVAG, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, wurden die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde bei der Prüfung der Prämien verstärkt. 2016 wurden ihr 252 526 Prämien zur Genehmigung vorgelegt. Nicht kostendeckende Prämien hat sie zurückgewiesen. Bei Prämien, die unverhältnismässig über den erwarteten Kosten lagen, hat sie geringere Erhöhungen verlangt.
 
Gleichbehandlung der Versicherten
Die Aufsichtsbehörde muss auch die Gleichbehandlung der Versicherten sicherstellen. Audits ergaben gewisse Fehler, beispielsweise in Bezug auf die während einer Schwangerschaft erbrachten Leistungen, die nicht immer vorschriftsgemäss abgerechnet wurden. Die entsprechenden Versicherer wurden angewiesen, dies korrekt zu handhaben.

Zudem beantwortete die Aufsichtsbehörde von den Versicherten rund 3700 schriftliche und 5500 telefonische Anfragen, beispielswiese aufgrund von Versichererwechseln, Auslandaufenthalten und Leistungsablehnungen.


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