Bundesrat will Umtauschfrist für alte Banknotenserien aufheben

Bern, 05.04.2017 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 5. April 2017 mit der Umtauschfrist für alte Banknotenserien befasst. Im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) schlägt er die Aufhebung dieser Frist vor. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis Ende August 2017 eine Vernehmlassungsvorlage mit den erforderlichen Gesetzesänderungen auszuarbeiten.

Sobald die SNB eine neue Banknotenserie in Umlauf bringt, kann sie die Banknoten der bisherigen Serie zurückrufen. Die zurückgerufenen Banknoten gelten dann nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können jedoch noch während 20 Jahren bei der SNB umgetauscht werden.

Das EFD und die SNB haben aufgrund einer Interpellation von Nationalrat Manuel Tornare (16.3323) die heutige Praxis geprüft und beantragen die Aufhebung der Umtauschfrist. Die Aufhebung der Umtauschfrist wird verhindern, dass jemand Banknoten besitzt, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Die Schweiz stellt sich damit auf die in den wichtigsten Industrieländern übliche Praxis ein.


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