Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten

Bern, 05.04.2017 - Kinderdrittbetreuungskosten sollen steuerlich stärker absetzbar sein. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in die Vernehmlassung.

Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, schlägt der Bundesrat höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten vor. Bei der direkten Bundessteuer ist ein jährlicher Maximalabzug von 25‘000 Franken pro Kind vorgesehen. Die Kantone ihrerseits sollen verpflichtet werden, für den Abzug der Kinderdrittbetreuungskosten mindestens 10‘000 Franken pro Kind vorzusehen. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative ist dies eine der mittlerweile 43 Massnahmen des Bundes.

Insgesamt steigen damit die Abzüge sowohl auf Bundes- wie zum Teil auch auf Kantonsebene an. Der Bundesrat hat aber darauf verzichtet, einen unbeschränkten Abzug vorzuschlagen, um nicht Luxuslösungen zu subventionieren.

Das geltende Steuerrecht sieht bei der direkten Bundessteuer einen Abzug von maximal 10‘100 Franken pro Kind vor. Auf kantonaler Ebene beläuft sich der Abzug je nach Kanton auf 3000 bis 19‘200 Franken pro Kind (Uri unbegrenzt).

Der Abzug soll wie bisher allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Kosten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen. Fallen die Kosten für die externe Betreuung tiefer aus als der Maximalabzug, sind nur die effektiven Kosten zum Abzug zugelassen. Profitieren von den neuen Abzügen können Eltern, deren Kinder das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Langfristig positiver Effekt für öffentliche Hand

Kurzfristig hätte eine solche Reform geschätzte jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken beim Bund bzw. von rund 25 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden zur Folge. Auf längere Sicht ist aber davon auszugehen, dass ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug sich aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert.

Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen.


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