Verstärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen

Bern, 05.04.2017 - Europäische und nationale Fahndungsdatenbanken werden künftig bei Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen systematisch abgefragt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 dieser Änderung der entsprechenden EU-Verordnung zugestimmt. Der geänderte Erlass tritt auf den 7. April 2017 in Kraft.

Am 15. März 2017 hat die EU eine systematische Abfrage der einschlägigen Datenbanken an den Schengen-Aussengrenzen beschlossen. Sie reagiert damit auf die erhöhte terroristische Gefährdungslage in Europa und will den Schutz gegen mögliche Gefährdungen der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung erhöhen.

Mit der Verordnung (EU) 2017/458 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Schengener Grenzkodex werden ab dem 7. April 2017 bei der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum die Daten aller Reisenden und ihrer Reisedokumente mit dem Schengener Informationssystem (SIS), der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) und den nationalen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU/EFTA-Bürger und deren Familienangehörige.

Bis anhin wurden ausschliesslich Drittstaatsangehörige bei der Einreise in den Schengen-Raum eingehend kontrolliert und deren Daten systematisch mit den einschlägigen Fahndungsdatenbanken verglichen. Bei Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, wurde lediglich eine Mindestkontrolle durchgeführt. Ein Abgleich mit den einschlägigen Fahndungsdatenbanken erfolgte nicht systematisch.

Kaum Auswirkungen auf die Grenzkontrollen in der Schweiz

Im Rahmen der Assoziierung an den Schengen-Besitzstand hat der Bundesrat dieser Schengen-Weiterentwicklung zugestimmt. Er hat die notwendigen formalen Änderungen der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) sowie der Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV) beschlossen.

Die neue Regelung gilt an allen Schengen-Aussengrenzen, so auch für die Flughäfen der Schweiz. Sie verfügen bereits seit Längerem über die technische Infrastruktur, um die systematische Abfrage in den einschlägigen Datenbanken vorzunehmen. Auch die Grenzkontrollbeamten sind entsprechend geschult. Die neue Regelung führt in der Schweiz daher zu keinen Verzögerungen bei den Grenzübertrittskontrollen.


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