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Veröffentlicht am 5. April 2017

Der Einsatz von Arzneimitteln bei Kindern soll sicherer werden

Bern, 5.4.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 entschieden, einzelne Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes bereits per 1.1.2018 in Kraft zu setzen. So werden nationale Empfehlungen zur Dosierung von Kinderarzneimitteln per Anfang 2018 zur Verfügung stehen. Zudem wird die Übergangsbestimmung für kantonal zugelassene Arzneimittel nahtlos von einer definitiven Regelung abgelöst.