Zweitwohnungen: Erstmals Wohnungsinventare der Gemeinden publiziert

Ittigen, 31.03.2017 - Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht zum ersten Mal die Wohnungsinventare der Gemeinden. Auf der Grundlage der Inventare lässt sich der Anteil der Zweitwohnungen in den Gemeinden bestimmen. Die Inventare ergeben folgendes Bild: 66 Gemeinden weisen neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auf, in 21 Gemeinden ist der Anteil unter 20 Prozent gesunken. Aktuell weisen damit 422 von 2255 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auf.

Das Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen und die Zweitwohnungsverordnung vom 4. Dezember 2015 verpflichten alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die im Inventar enthaltenen Angaben über die Nutzung der Wohnungen können dazu verwendet werden, den Zweitwohnungsanteil in den Gemeinden zu berechnen. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht die Inventare jährlich jeweils Ende März; 2017 ist dies das erste Mal der Fall. Bisher berechnete das ARE die Zweitwohnungsanteile aufgrund einer weniger detaillierten Statistik. Die dieses Jahr erstmals aufgrund der Inventare durchgeführte Berechnung ist präziser und aktueller.

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. Die aktuellen Angaben im GWR zeigen, dass seit 2015 66 Gemeinden neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen und bei 21 Gemeinden der Zweitwohnungsanteil neu auf unter 20 Prozent sank (siehe Tabelle). Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung dazu nehmen. Anfang Mai wird das ARE den Anwendungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung anpassen: Für Gemeinden, die zu diesem Zeitpunkt einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, gelten das Zweitwohnungsgesetz und die Zweitwohnungsverordnung.

Berechnungsgrundlage für das Wohnungsinventar bildet das GWR, das in den meisten Kantonen von den Gemeinden geführt wird. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen zuverlässig ermitteln. Freiwillig können die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen ausweisen. Ein Beispiel dafür sind Dienstwohnungen oder Wohnungen in Alpgebieten, die zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen in einer Gemeinde berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare untereinander nur eingeschränkt vergleichbar.


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