Bundesrat setzt die Änderung vom 18. März 2016 des Militärgesetzes abschliessend in Kraft und verabschiedet die Verordnung über die Strukturen der Armee

Bern, 29.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Änderung vom 18. März 2016 des Militärgesetzes abschliessend in Kraft gesetzt und die Verordnung über die Strukturen der Armee verabschiedet. Die Erlasse treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Bundesrat hat am 16. November 2016 einen ersten Teil der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) in Kraft gesetzt. Mit der nun abschliessenden Inkraftsetzung der Änderung vom 18. März 2016 des Militärgesetzes, werden die bisher noch nicht in Kraft gesetzten Änderungen des Militärgesetzes per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Dadurch werden automatisch auch die vom Parlament beschlossene Armeeorganisation sowie die Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee in Kraft gesetzt.

Im Rahmen dieser Erlasse ist das entsprechende Verordnungsrecht des Bundesrates anzupassen. Die Armeeorganisation beinhaltet stark veränderte strukturelle Voraussetzungen, welche in erster Linie den Sollbestand und die Gliederung der Armee betreffen. Diese Veränderungen haben eine Totalrevision der Bundesratsverordnung vom 26. November 2003 über die Organisation der Armee zur Folge. Die Verordnung regelt neu die Strukturen der Armee und erhält entsprechend ihrem Regelungsgehalt den Titel «Verordnung über die Strukturen der Armee». Sie tritt mit dem Beginn der Umsetzung der WEA am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Änderungen in den Strukturen der Armee und bei den der Gruppe Verteidigung unterstellten Verwaltungseinheiten bedingen zudem einen Anpassungsbedarf im Anhang 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 sowie in der Organisationsverordnung VBS vom 7. März 2003.


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