Weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Grenchen, 27.03.2017 - Die paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten haben im zweiten Halbjahr 2016 12‘932 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 ist die Zahl damit um 6,43 Prozent gesunken. 12‘799 Fälle sind in der Berichtsperiode erledigt worden. 6‘210 Fälle sind Ende 2016 noch pendent gewesen.

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) ist in 6‘399 Fällen erzielt worden. Dies entspricht einem Anteil von 50,0 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 1‘844 Verfahren ist es zu keiner Einigung gekommen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung geführt hat (14,4 Prozent).
In der Berichtsperiode sind zudem 537 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen worden (4,2 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber sind 245 Urteilsvorschläge abgelehnt worden, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung geführt hat (1,9 Prozent der erledigten Fälle).  
In 61 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,5 Prozent der Fälle) ist ein Entscheid getroffen worden.  
3‘713 Fälle sind anderweitig erledigt worden (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 29,0 Prozent der erledigten Fälle.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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