Umfassende Regulierung der Inkassobranche wäre unverhältnismässig

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hält eine umfassende Regulierung der Inkassobranche, beispielsweise mit Bewilligungsverfahren und verbindlichen Sorgfaltspflichten, angesichts der bereits bestehenden Mittel für unverhältnismässig. In Betracht gezogen werden könnte allenfalls eine punktuelle Regulierung einzelner Praktiken. Zu diesem Schluss kommt er in einem am 22. März 2017 veröffentlichten Bericht.

Konsumentenschutzorganisationen, Schuldenberatungsstellen und Medien berichten immer wieder kritisch über gewisse Methoden von Inkassounternehmen, insbesondere die Überbindung von Inkassogebühren auf den Schuldner. Mit dem Postulat Comte 12.3641 wurde der Bundesrat deshalb beauftragt, die Praktiken von Inkassounternehmen zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Regulierung nötig ist.

Bestehende Möglichkeiten reichen aus

Der Bericht hält fest, dass durchaus offene Rechtsfragen bestehen, etwa ob und in welchem Umfang die Inkassokosten vom Schuldner zu übernehmen sind. Diese können jedoch von den Gerichten nach den allgemeinen Grundsätzen des Obligationenrechts beantwortet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine solche Beurteilung im Einzelfall einer generell-abstrakten Regelung, welche neue Probleme mit sich bringen würde, vorzuziehen ist. Ferner sehen auch das Straf- und das Datenschutzrecht Möglichkeiten vor, um gegen unangemessene Praktiken von Inkassounternehmen vorzugehen. Insbesondere macht sich bereits heute strafbar, wer übermässig Druck ausübt und dabei die Grenze zur Nötigung überschreitet.

Eine umfassende Regulierung mit einem entsprechenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit erscheint dem Bundesrat deshalb als ungerechtfertigt. Sofern eine punktuelle Regulierung einzelner Praktiken angestrebt wird, wäre gemäss dem Bericht eine entsprechende Ergänzung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb naheliegend.


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