Startschuss zur Einführung des elektronischen Patientendossiers

(Letzte Änderung 22.03.2017)

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet. Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April 2017 in Kraft. Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische Patientendossier einzuführen. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches Patientendossier eröffnen können.

Im elektronischen Patientendossier (EPD) können alle medizinischen Daten abgelegt werden, die für die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten wichtig sind. Die dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen haben damit Zugang zu den Daten, unabhängig von Ort und Zeit. Dabei haben Datenschutz und Datensicherheit höchste Priorität. Die Eröffnung eines EPD ist für Patientinnen und Patienten freiwillig.

Die Verordnungen legen die technischen und organisatorischen Vorgaben für das EPD fest. Sie regeln etwa die Voraussetzungen für die Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Dies sind Zusammenschlüsse von Spitälern, Arztpraxen, Apotheken, Spitexorganisationen, Pflegeheimen und weiteren Gesundheitseinrichtungen und stellen den elektronischen Austausch der Daten des EPD sicher. Festgelegt wurde zudem das Format der neuen Patientenidentifikationsnummer. Mit dieser kann eine Person eindeutig identifiziert werden.

Spitäler müssen das EPD innerhalb von drei, Pflegeheime und Geburtshäuser innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten von Gesetz und Verordnungen einführen und sich dazu einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen. Für Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen des ambulanten Bereichs ist der Anschluss an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft freiwillig.

Das elektronische Patientendossier ist Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020. Damit sollen die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit erhöht, aber auch die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden. Um diese Vorteile zu nutzen, sollten sich Arztpraxen, Apotheken, aber auch Spitexorganisationen möglichst rasch einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen.

Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres ein EPD eröffnen können.


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