Transparentes Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager

Bern, 08.09.2005 - Bundesrat Leuenberger setzt einen Beirat ein, der die Erarbeitung des Sachplans „Geologische Tiefenlager“ begleitet. Im Sachplan wird das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager festgelegt, wobei die Sicherheit von Mensch und Umwelt oberste Priorität hat. Standorte für geologische Tiefenlager müssen zudem in einem nachvollziehbaren und transparenten Prozess evaluiert werden. Das Bundesamt für Energie hat einen ersten Entwurf des Sachplans erarbeitet und startet in Kürze ein Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren.

Begleitgruppe sorgt für Transparenz

Ein von Bundesrat Leuenberger eingesetzter Beirat unter Leitung des Luzerner alt Regierungsrats Dr. Paul Huber wird die erste Hauptphase des Sachplanverfahrens bis zur Verabschiedung des Konzeptteils durch den Bundesrat begleiten. Weitere Mitglieder der Begleitgruppe sind: Regierungsrätin Esther Gassler (SO), Regierungsrat Laurent Schaffter (JU), Heinz Karrer (CEO AXPO) als Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und alt Regierungsrat Herbert Bühl (SH), Präsident der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission. Der Beirat wird die Erarbeitung des Sachplans begleiten und das federführende Bundesamt für Energie (BFE) bei der Durchführung des Verfahrens beraten.

Festlegung des Auswahlverfahrens

Der Sachplan „Geologische Tiefenlager“ legt im Konzeptteil Verfahren und Kriterien fest, nach denen die Standortauswahl für geologische Tiefenlager in der Schweiz erfolgt. Bei der Standortsuche steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle. Geowissenschaftliche Mindestanforderungen sind deshalb entscheidende Auswahlkriterien.

Eine wesentliche Rolle spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte; diese sind regional unterschiedlich und können nur unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen erarbeitet werden. Der Sachplan legt ausgehend von der ganzen Schweiz das Verfahren zur schrittweisen Einengung von potenziellen Regionen bis hin zur Standortwahl fest und regelt die regionale Mitwirkung.

Durchführung des Auswahlverfahrens

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2006 das Konzept zum Sachplan verabschieden und auch über den Entsorgungsnachweis entscheiden. Anschliessend führen die Entsorgungspflichtigen unter der Aufsicht der Behörden das Auswahlverfahren durch. Schrittweise wählen sie aufgrund der vordefinierten Kriterien und Aspekte Standortregionen und zuletzt einen Standort für ein geologisches Tiefenlager aus. Dabei spielt die regionale Mitwirkung eine zentrale Rolle. Ziel ist es, geologische Tiefenlager vor Mitte dieses Jahrhunderts in Betrieb zu nehmen. Zusammenarbeit und Mitwirkung

Die Erarbeitung des Konzepts und die Umsetzung erfolgen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen, den Kantonen sowie betroffenen Behörden im In- und Ausland. Die Bevölkerung und die in der Schweiz interessierten Organisationen werden die Gelegenheit erhalten, in diesem Prozess mitzuwirken und ihre Meinung einzubringen. Damit können allfällige Konflikte rechtzeitig erkannt und gemeinsam gelöst werden.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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