Dienstleistungen des Lufttransportdienstes des Bundes im Jahr 2016

Bern, 10.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 die Dienstleistungen 2016 des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) zur Kenntnis genommen. Insgesamt flog der LTDB für den Bundesrat und die Departemente 899 Stunden.

Im Jahr 2016 flog der LTDB mit Flugzeugen und Helikoptern 899 Stunden für den Bundesrat und die Departemente. Davon entfallen 637 Stunden auf den Bundesrat.
Mit den Flugzeugen wurden insgesamt 678 Stunden geflogen, wovon 650 Stunden mit LTDB-Flugzeugen und 28 Stunden mit eingemieteten Maschinen. Von den 678 Stunden entfallen 435 auf den Bundesrat und 243 auf die Departemente. Die übrigen 221 Stunden wurden mit diversen Helikoptern geflogen, davon 202 Stunden für den Bundesrat. Die Dienstleistungen des LTDB richten sich nach der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes V-LTDB (SR 172.010.331).

Flüge im Auftrag des Bundes

Der LTDB ist eine militärische Formation der Luftwaffe, die im Auftrag der Landesregierung, der Departemente, der Bundesversammlung, der Bundeskanzlei und der Bundesgerichte sowie der Schweizer Armee Flüge durchführt. Zentral dabei ist die kurzfristige Verfügbarkeit an 365 Tagen. Dafür setzt der LTDB eigene Flugzeuge und Hubschrauber ein. Sind die eigenen Flugzeuge bereits verplant, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, mietet der LTDB externe Flüge ein.

Die jährlichen Kosten des LTDB betragen rund 7,5 Mio. Franken. Die Vorteile der Leistungen des LTDB sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten, die kurzfristige Verfügbarkeit und die Einhaltung von fixen Terminen der Delegationen, was mit Linienflügen teilweise nicht gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen. Die Leistungen des LTDB dienen somit direkt den Interessen der Schweiz. Die Kosten eines einzelnen LTDB-Fluges können deshalb nicht mit den Kosten eines Linienfluges verglichen werden.


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