Bundesrat genehmigt den ersten Schritt zur Privatisierung von Alcosuisse

Bern, 10.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 die Bilanz genehmigt, auf deren Grundlage das Profitcenter Alcosuisse der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die alcosuisse ag überführt wird. Zudem hat er die für die darauffolgende Privatisierung der alcosuisse ag nötigen Gesetzesbestimmungen des teilrevidierten Alkoholgesetzes (nAlkG) mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Das eigentliche Verkaufsverfahren wird voraussichtlich Mitte Jahr eröffnet.

Die eidgenössischen Räte haben im September 2016 die gesetzlichen Grundlagen für die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes verabschiedet. Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird das nAlkG gestaffelt in Kraft gesetzt.

Für den Verkauf von Alcosuisse hat der Bundesrat am 25. April 2012 eine Strategie in zwei Schritten festgelegt: In einem ersten Schritt wird das Profitcenter der EAV mit allen Rechten, Pflichten und Werten in die Aktiengesellschaft alcosuisse ag überführt. In einem zweiten Schritt werden sämtliche Aktien der alcosuisse ag an einen privaten Investor verkauft.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Überführungsbilanz der EAV in die alcosuisse ag genehmigt. Bis zur Liberalisierung des Ethanolmarktes führt die alcosuisse ag die bisherigen Aufgaben des EAV-Profitcenters fort: Sie importiert im Rahmen des Bundesmonopols Ethanol aus dem Ausland und versorgt damit die Schweizer Wirtschaft. Für die Ethanolbezüger ändert sich bis zur Aufhebung des Bundesmonopols bzw. bis zur Liberalisierung des Ethanolmarktes nichts: Die Lieferkonditionen und die Verrechnung nach Selbstkosten bleiben bestehen.

Das eigentliche Verkaufsverfahren wird voraussichtlich Mitte Jahr eröffnet. Der Bundesrat wird im Herbst 2017 über die Inkraftsetzung der weiteren Bestimmungen des nAlkG befinden. Die Liberalisierung des Ethanolmarktes findet voraussichtlich per 1. Januar 2019 statt.


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