Konzernfinanzierung in der Schweiz soll erleichtert werden

Bern, 10.03.2017 - Der Bundesrat will Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz stärken. An seiner Sitzung vom 10. März 2017 hat er die Änderung der Verrechnungssteuerverordnung zugestimmt. Die Änderungen treten am 1. April 2017 in Kraft.

In der Schweiz ansässige Konzerne nehmen heute Finanzierungsaktivitäten häufig gezielt im Ausland vor. Sie weichen damit der Verrechnungssteuer aus, die in bestimmten Situationen anfiele, würden sie die Finanzierung über in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaften abwickeln. Damit entgeht der Schweizer Volkswirtschaft ein Teil der Wertschöpfung in diesem Bereich.

Um diese Wertschöpfung zurück in die Schweiz zu holen, hat der Bundesrat die Verordnung über die Verrechnungssteuer angepasst. Die Änderung betrifft diejenigen Konzerne, bei denen eine inländische Konzerngesellschaft (Garantin) eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Konzerngesellschaft (Emittentin) garantiert. Eine Weiterleitung von Mitteln der ausländischen Emittentin an eine in der Schweiz ansässige Konzerngesellschaft wird maximal im Umfang des Eigenkapitals der Emittentin möglich sein, ohne dass die Zinsen darauf der Verrechnungssteuer unterliegen.

Soweit die jetzt beschlossene Verordnungsänderung die Ansiedlung von Headquarteraktivitäten mit weiteren zentralen Konzernfunktionen im Allgemeinen und Treasury-Aktivitäten im Besonderen stärkt, erhöht sie die Wertschöpfung. Daraus erwachsen zusätzliche Steuereinnahmen bei der Gewinnsteuer dieser Gesellschaften (direkter Effekt), der Gewinnsteuer von Zulieferern (indirekter Effekt) sowie der Einkommens- und Mehrwertsteuer von zusätzlich beschäftigten oder höher entlöhnten Arbeitskräften (induzierter Effekt). Allfällige kurzfristige Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer dürften demgegenüber vernachlässigbar sein.

Der vom Bundesrat am 17. Dezember 2014 in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag für eine Reform des Verrechnungssteuergesetzes (Wechsel zum Zahlstellenprinzip) würde die heutigen Probleme grundsätzlich und nachhaltig lösen. Die Reform ist allerdings derzeit sistiert (Abwarten Ausgang der Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»), und  das weitere Vorgehen wird nach der Abstimmung festgelegt.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65958.html