Entsendung von unbewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die UNO-Unterstützungsmission in Libyen

Bern, 03.03.2017 - Der Bundesrat hat am 03. März 2017 die Entsendung von zwei unbewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die UNO-Unterstützungsmission in Libyen im Bereich der humanitären Minenräumung genehmigt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen des Friedensförderungsdienstes; Einsatzort ist ausschliesslich Tunesien.

Das Mandat der auf Ersuchen der libyschen Behörden im 2011 errichteten Unterstützungsmission in Libyen beinhaltet Sicherstellung des Übergangs zur Demokratie, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte, Kontrolle von ungesicherten Waffen und dazugehörigem Material sowie Förderung der guten Regierungsführung.

Vor dem Hintergrund der Kämpfe in Libyen sind grosse Teile des Territoriums von Minen, Blindgängern, ungesicherter Munition etc. belastet. Obschon die Sicherheitslage vor Ort keine UN-Präsenz erlaubt, unternimmt die UNO Vorarbeiten. Insbesondere wird die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen und Daten vorangetrieben. In diesem Kontext hat die UNO die Schweiz eingeladen, Spezialisten im Bereich Informationsmanagement zur Verfügung zu stellen, die beim Aufbau der entsprechenden Systeme in Tunesien eingesetzt werden sollen.

Die Stabilisierung von Libyen liegt im aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Der Bundesrat begrüsst daher ein angemessenes Engagement im Rahmen der militärischen Friedensförderung.

Mit der personellen Unterstützung durch Schweizer Armeeangehörige wird es der UNO möglich sein, den Einsatz der benutzten Datenbank zu optimieren und lokale Mitarbeiter auszubilden, damit die vorhandenen und neu gewonnenen Datenmengen analysiert und zugeordnet werden können. Vor diesem Hintergrund werden die Räumungsaktivitäten, die nach der Rückkehr nach Libyen in Angriff genommen werden, präziser geplant und priorisiert werden können. Der Einsatz erfolgt somit ganz im Sinne des Konzeptes der "Hilfe zur Selbsthilfe".

Dementsprechend hat der Bundesrat das VBS ermächtigt, die UNO-Unterstützungsmission in Libyen mit maximal zwei Armeeangehörigen zu unterstützen, allerdings mit zwei Einschränkungen: Erstens ist der Einsatz ausschliesslich auf Tunesien beschränkt und zweitens darf der Einsatz maximal zwei Jahre dauern.


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