Beschränkung der Ärztezulassungen: neue Lösung in Vorbereitung

Bern, 03.03.2017 - Der Bundesrat wird eine neue Methode ausarbeiten, wie in der Grundversicherung die Ärztezulassungen geregelt werden können. Dabei sollen die Mobilität der Patientinnen und Patienten und der Beschäftigungsgrad der Ärztinnen und Ärzte besser berücksichtigt werden. Das geht aus einem Bericht in Erfüllung eines Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. März 2017 genehmigt hat. Zusammen mit den betroffenen Kreisen wurden mehrere Möglichkeiten geprüft, wie das ambulante Angebot gesteuert und die Kosten eingedämmt werden können. Der Bundesrat bereitet bis Mitte Jahr eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vor.

Zur Steuerung des ambulanten Bereichs haben die Kantone derzeit die Möglichkeit, die Anzahl der zugelassenen Ärzte zu beschränken, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) tätig sind. Eine Mehrheit der Kantone macht davon Gebrauch.

Im Dezember 2015 lehnte das Parlament eine Vorlage zur definitiven Verankerung der Zulassungssteuerung im Gesetz ab. Im Juni 2016 verabschiedete es dann ein dringliches Gesetz zur Verlängerung der Zulassungsbeschränkung bis im Sommer 2019. Zudem erteilte es dem Bundesrat den Auftrag, eine langfristige Lösung zur Eindämmung des Kostenanstiegs zu finden, die gleichzeitig eine qualitativ gute medizinische Versorgung gewährleistet.

Suche nach einer mehrheitsfähigen Lösung
Um zu einer mehrheitsfähigen Lösung zu gelangen, prüfte der Bund im September 2016 zusammen mit Fachleuten und zentralen Akteuren des ambulanten Bereichs drei mögliche Stossrichtungen: Einführung differenzierter Tarife, Lockerung des Vertragszwangs und Verbesserung der Zulassungssteuerung.

Sie gelangten zum Schluss, dass die Lösung über ein verbessertes und verfeinertes Modell der Zulassungssteuerung führt. Differenzierte Tarife haben den Nachteil, dass sie zu einer Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten verschiedener Regionen führen würden. Zur Lockerung des Vertragszwangs, welche die Arztwahl für die Versicherten einschränkt, liegt kein mehrheitsfähiges Modell vor, das die derzeit gültige Zulassungssteuerung rechtzeitig ablösen könnte. Dazu wären noch langwierige Verhandlungen erforderlich.

Bessere Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
In einer verfeinerten Zulassungssteuerung müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Qualität der Leistungen zu erhöhen und eine bessere Kontrolle zu erreichen. Die langfristige Lösung soll es den Kantonen zudem ermöglichen, wirksam einzugreifen, um die steigenden Kosten bei den Leistungen zu bremsen. Dabei ist sowohl die wachsende Mobilität der Patientinnen und Patienten als auch die Entwicklung der Arbeitsmodelle der Leistungserbringer, insbesondere die Zunahme der Teilzeitarbeit, zu berücksichtigen.

Aufgrund dieser Analyse erarbeitet der Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des KVG, der 2019 die aktuellen Massnahmen ablöst. Der entsprechende Entwurf soll bis Mitte 2017 in die Vernehmlassung gehen.

Zulassungssteuerung seit 2001
Von Januar 2001 bis Dezember 2011 wurde die auf drei Jahre beschränkte Zulassungssteuerung dreimal verlängert. Sie wurde als ausserordentliche Massnahme zur Kosteneindämmung eingeführt. Im Juli 2013 wurde sie als dringliche Massnahme wiederum für drei Jahre eingeführt, da manche Regionen einen sehr starken Anstieg der Anzahl Ärztinnen und Ärzte in Praxen verzeichneten, was in den betroffenen Kantonen die Kosten in die Höhe trieb.


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