Personal der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vereidigt

Bern, 24.02.2017 - In der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn sind heute Nachmittag, 24. Februar 2017, rund 500 Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vereidigt worden. Die Vereidigung wurde aufgrund des revidierten Zollgesetzes, welches am 1. August 2016 in Kraft getreten ist, nötig.

In Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), vereidigte Oberzolldirektor Christian Bock Angehörige des Grenzwachtkorps (GWK) und des Zolls. An dieser zentralen Veranstaltung in der St. Ursen-Kathedrale wurden rund 500 Personen vereidigt.

Treuepflicht bekräftigt

Der Artikel 91a des revidierten Zollgesetzes, welches vom Parlament am 18. März 2016 verabschiedet worden war, sieht eine Vereidigung bestimmter Personalkategorien der EZV vor. Der Eid ist als Versprechen gegenüber dem Staat zu verstehen, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Diese Treuepflicht sichert das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung.

Rund 3000 Mitarbeitende werden vereidigt

Die Gesetzesänderung betrifft jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden. Diese verpflichten sich, die ihnen übertragenen Arbeiten mit Sorgfalt auszuführen und die Interessen des Bundes zu wahren. Total betrifft dies über 3000 Mitarbeitende der EZV. Rund 500 davon sind heute vereidigt worden. Die übrigen Mitarbeitenden werden an weiteren regionalen Nachvereidigungs-Veranstaltungen in der ganzen Schweiz in den nächsten Monaten vereidigt.


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