Bundesrat verabschiedet Armeebotschaft 2017

Bern, 23.02.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Armeebotschaft 2017 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beantragt je einen Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2017 von 900 Millionen Franken, für die Rahmenkredite zum Armeematerial 2017 von 750 Millionen Franken und für das Immobilienprogramm VBS 2017 von 461 Millionen Franken.

Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Weiterentwicklung der Armee einen Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 von 20 Milliarden Franken. Der Bundesrat beabsichtigt, davon rund 40 Prozent für Investitionen in Rüstung und Immobilien zu verwenden. Mit der Armeebotschaft 2016 hat er dazu den Investitionsbedarf aufgezeigt. Die damals dargelegte Beschaffungs- und Immobilienplanung wurde inzwischen überarbeitet. Dies wurde insbesondere durch die vom VBS entschiedene Sistierung des Projektes Bodengestützte Luftverteidigung 2020 notwendig. Die aktualisierte Planung ist Teil der vorliegenden Armeebotschaft 2017.

Der Bundesrat beantragt mit der Armeebotschaft 2017 erstmals die jährlichen Verpflichtungskredite für die Investitionen der Armee gleichzeitig. Bis anhin wurden die Verpflichtungskredite für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung, für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung zusammen mit dem Voranschlag unterbreitet. In der vorliegenden Botschaft werden sie als Rahmenkredite zum Armeematerial 2017 vorgelegt. Dadurch wird die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen der Armee verbessert.

Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt nun mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Dadurch werden keine zusätzlichen Ausgaben ausserhalb des Zahlungsrahmens beschlossen.

Investitionen in Rüstung und Immobilien

Mit dem Rüstungsprogramm 2017 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 900 Millionen Franken. Dieser umfasst vier einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite. Es sollen die Nutzung der Kampfflugzeuge F/A-18 verlängert (450 Mio. Fr.), das integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem werterhalten (175 Mio. Fr.), die Informatikkomponenten für das VBS zum Rechenzentrum Campus beschafft (50 Mio. Fr.) sowie ein ausserordentlicher Nachholbedarf für die Munition (225 Mio. Fr.) gedeckt werden.

Die Verlängerung der Nutzungsdauer bis 2030 für die F/A-18-Kampfflugzeuge wird erforderlich, um eine Lücke beim Schutz des Luftraums in den 2020er Jahren zu vermeiden. Die F/A-18 sollen länger als ursprünglich geplant im Einsatz bleiben, nämlich bis zum Abschluss der Einführung der neuen Kampfflugzeuge. Diese sollen etwa im Jahr 2030 einsatzbereit sein, wie dies der Bundesrat in seinem Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes angekündigt hat.

Weiter werden mit den Rahmenkrediten für Armeematerial 2017 gesamthaft 750 Millionen Franken vorgelegt. Die Rahmenkredite sollen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB; 173 Mio. Fr.), für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB; 421 Mio. Fr.) sowie für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB; 156 Mio. Fr.) verwendet werden.

Zudem beantragt der Bundesrat mit dem Immobilienprogramm VBS 2017 einen Gesamtkredit von 461 Millionen Franken. Dieser beinhaltet neun einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite (251 Mio. Fr.) und einen Rahmenkredit (210 Mio. Fr.). Unter anderem beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 27 Millionen Franken, damit eine am 8. November 2016 unterzeichnete Mietvereinbarung mit dem Kanton Genf zur Nutzung von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville in Kraft treten und den Waffenplatzvertrag aus dem Jahr 1985 ablösen kann.

Mehr als eine Milliarde fliesst in die Schweizer Volkswirtschaft

Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert von den beantragten Beschaffungen. Die Investitionen in Rüstung und Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die direkten und indirekten Beteiligungen betragen mehr als eine Milliarde Franken.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu Know-how-Aufbau und Wertschöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.


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