Expertengruppe überprüft Ergänzung der Schuldenbremse

Bern, 23.02.2017 - Im Auftrag des Bundesrates hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Expertengruppe zur Überprüfung der Schuldenbremse eingesetzt. Diese soll in einem Bericht beurteilen, wie strukturelle Überschüsse zur Erhöhung des Handlungsspielraums im Budget verwendet werden können. Aktuell fliessen strukturelle Überschüsse automatisch in die Schuldenreduktion.

Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Die Vorgabe der Schuldenbremse – der dauerhafte Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben – wurde damit übertroffen. Die Bruttoschulden konnten von 124 Milliarden im Einführungsjahr der Schuldenbremse (2003) auf knapp 104 Milliarden im Jahr 2015 gesenkt werden. Damit konnte der Schuldenaufbau der 1990er-Jahre, welcher der Anlass für die Einführung der Schuldenbremse war, teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Die Schuldenquote des Bundes sank von 26,1 Prozent im Jahr 2003 auf 16,2 Prozent im Jahr 2015. Die Schweiz weist im internationalen Vergleich einen tiefen Schuldenstand auf.

Ein weiterer Schuldenabbau hat zwar Vorteile, ist aber auch mit Einschränkungen verbunden. Die Erfahrung seit Einführung der Schuldenbremse zeigt, dass die budgetierten Ausgaben in der Regel unterschritten werden. Die finanziellen Handlungsspielräume im Budget sind damit enger als zur Einhaltung der Schuldenbremse nötig.

Budgetunterschreitungen sind systembedingt

In Zukunft ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Verbesserungen nicht mehr systematisch zu tief sein werden. Die Ausgaben werden jedoch auch künftig rund eine Milliarde tiefer sein als in den Budgets vorgesehen. Diese Budgetunterschreitungen fallen systematisch an, weil die vom Parlament genehmigten Budgetpositionen nicht überschritten werden dürfen.

Eine symmetrische Bewirtschaftung des Ausgleichskontos würde es ermöglichen, dass solche Budgetunterschreitungen künftig zur Erhöhung des Ausgabenplafonds verwendet werden könnten. Das aktuelle Gesetz lässt dies nicht zu. Strukturelle Überschüsse werden gemäss heutigem Gesetz automatisch für den Abbau der Schulden verwendet.

Expertengruppe Schuldenbremse

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 das EFD beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen. Diese soll bis im Juli 2017 einen Bericht verfassen, in dem eine Verwendung der strukturellen Überschüsse und damit eine symmetrische Anwendung der Schuldenbremse beurteilt wird. Der Ausgabenplafond des Budgets könnte so um die nicht verwendeten Kreditreste erhöht werden. Eine solche Ergänzung der Schuldenbremse würde einer Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes bedingen.

Die Expertengruppe hat den Auftrag, eine Ergänzung der Schuldenbremse aus volkswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und Empfehlungen abzugeben. Das EFD hat die folgenden Mitglieder ernannt:

  • Präsidium: Prof. Dr. Jan Egbert Sturm, Direktor KOF Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich, Professor für Angewandte Wirtschaftsforschung ETH Zürich
  • Prof. Marius Brülhart, PhD, Professor für Volkswirtschaftslehre, HEC, Universität Lausanne
  • Prof. Dr. Patricia Funk, PhD, Associate Professor in Economics, Università della Svizzera Italiana
  • Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie, Universität Luzern
  • Dr. h.c. Peter Siegenthaler, Verwaltungsrat SBB und BEKB, ehemaliger Direktor der EFV

 


Adresse für Rückfragen

Philipp Rohr, Verantwortlicher Kommunikation, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65773.html