Für Verwendung digitaler Brillen im Strassenverkehr reichen geltende Regeln aus

Bern, 22.02.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 einen Bericht verabschiedet, der in Erfüllung des Postulats „Digitale Brillen. Gefahren im Strassenverkehr“ verfasst wurde. Die Abklärungen haben gezeigt, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen, um das Tragen von sogenannten digitalen Brillen im Strassenverkehr zu regeln.

Das im Dezember 2014 von Ständerat Thomas Hefti eingereichte Postulat 14.4077 „Digitale Brillen. Gefahren im Strassenverkehr“ beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie sich das Tragen von digitalen Brillen auf die Ablenkbarkeit beim Führen eines Fahrzeuges auswirkt. Mit digitalen Brillen, die auch als Smart Glasses oder Datenbrillen bezeichnet werden, können jederzeit Informationen auf einem kleinen Display (Bildschirm) ins Gesichtsfeld eingeblendet werden. Zu prüfen war zudem, welche Rechtsvorschriften andere Staaten bezüglich des Einsatzes von Datenbrillen haben und ob im Bereich Haftung und Versicherung die heutigen Regelungen ausreichend sind.

Die Abklärungen haben ergeben, dass in der Schweiz derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der internationale Vergleich hat gezeigt, dass andere Ländern für das Thema ebenfalls sensibilisiert sind, aber die Weiterentwicklung der Innovationen abwarten möchten, bevor allenfalls gesetzgeberisch eingegriffen wird.

Sowohl im Strassenverkehrsrecht als auch im Haftpflicht- und Versicherungsrecht drängt sich zurzeit keine Neuregelung auf. Das ASTRA wird jedoch die Weiterentwicklung in diesem Bereich aufmerksam beobachten. 


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