Der Bundesrat verstärkt den Kampf gegen Heilmittelfälschungen

Bern, 22.02.2017 - Der Bundesrat will die Bekämpfung von Heilmittelfälschungen verstärken und die Risiken dieses illegalen Handels für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten vermindern. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 hat er dem Parlament die Gesetzesänderungen zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention) überwiesen. Es handelt sich um Anpassungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und der Strafprozessordnung (StPO).

Mit den Änderungen soll zum einen der nationale und internationale Informationsaustausch verbessert werden. Dazu wurde namentlich Swissmedic als nationale Kontaktstelle für diese Fragen eingesetzt. Zudem werden die Möglichkeiten für strafrechtliche Ermittlungen erweitert und die Rechtslage für die Vermittlung von Heilmitteln geklärt.

Zusätzlich zu den Änderungen in Zusammenhang mit der Ratifizierung der Medicrime-Konvention möchte der Bundesrat auch die Anbringung von Sicherheitsmerkmalen auf den Arzneimittelverpackungen ermöglichen, mit denen die Echtheit der Medikamente überprüft und die einzelnen Schachteln identifiziert werden können (eindeutige Kennungen). Ebenso soll die Anbringung von Sicherheitsvorrichtungen möglich sein, die erkennen lassen, ob eine Verpackung schon geöffnet wurde.

Gefälschte Produkte gefährden die Gesundheit

Fälschungen und illegal vertriebene Arzneimittel oder Medizinprodukte können bedeutende Gesundheitsrisiken bergen. Fälschungen enthalten nicht immer die richtigen Bestandteile, oder deren Dosierung stimmt nicht. Sie können die Heilung verzögern oder gar verhindern. Vorhandene Verunreinigungen oder nicht deklarierte Bestandteile können zusätzliche Beschwerden oder sogar eine Vergiftung verursachen.

Der Handel mit gefälschten Heilmitteln greift weltweit um sich. Die Gewinne aus diesem illegalen Handel sind hoch und die Sanktionsrisiken gering, da der Vertrieb oft aus dem Ausland über das Internet erfolgt. Auch die Schweiz ist von der Einfuhr gefälschter Arzneimittel betroffen. Bis heute gelangen jedes Jahr schätzungsweise 20'000 illegale Arzneimittelsendungen in die Schweiz.

Die Medicrime-Konvention des Europarates ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Heilmittelhandels zum Ziel hat. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Herstellung und das Inverkehrbringen gefälschter Heilmittel sowie den Handel damit strafrechtlich zu verfolgen. Diese Konvention, welche die Schweiz am 28. Oktober 2011 unterzeichnet hat, bietet ausserdem einen Rahmen für die nationale und internationale Zusammenarbeit unter den betroffenen Behörden. Sie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.


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