Höherer Mittelbedarf für das Programm FISCAL-IT der ESTV

Bern, 15.02.2017 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine neue Kostenschätzung zum Informatikprogramm FISCAL-IT erstellt. Diese ergab einen zusätzlichen Mittelbedarf von 26 Millionen Franken bis zum Ende des Programms 2018. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, im Rahmen des Nachtrages I zum Voranschlag 2017 18 Millionen Franken zu beantragen. Für 2018 werden weitere 8 Millionen Franken benötigt.

Das Programm FISCAL-IT hat zum Ziel, bis Ende 2018 die elektronischen Systeme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) grundlegend zu erneuern. Das Parlament hat mit dem Voranschlag 2014 für das Projekt einen Verpflichtungskredit von 85,2 Millionen Franken bewilligt. Die Beschaffung der neuen Technik verzögerte sich insbesondere aufgrund von Ressourcenproblemen interner und externer Lieferanten bei der Entwicklung neuer Applikationen und deren Integration in die bestehende Systemlandschaft. Dies führte zu einem zusätzlichen Kreditbedarf.

Seit September 2016 liegt eine Kostenschätzung vor, die auch den Aufwand für den Wissensaufbau beim Leistungserbringer und die Integration neuer Technologien berücksichtigt. Die Kostenschätzung wurde von zwei externen Firmen überprüft. Die zusätzlich benötigten Mittel summieren sich auf insgesamt 26 Millionen Franken, wovon 18 Millionen Franken auf das Jahr 2017 entfallen und 8 Millionen Franken auf das Jahr 2018.

Als nächster Schritt wird das Parlament in der Sommersession über den Nachtragskredit für 2017 entscheiden. Weil bis dahin die vom Parlament für das Jahr 2017 bereits bewilligten Mittel in der Höhe von 11,7 Millionen Franken aufgebraucht sein dürften, beantragt das EFD einen Vorschuss von 3 Millionen Franken auf dem Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Damit soll sichergestellt werden, dass das Projekt wie geplant weitergeführt werden kann. Über die definitive Zuteilung der für das Jahr 2018 notwendigen zusätzlichen 8 Millionen Franken wird der Bundesrat gestützt auf die Gesamtbeurteilung der IKT-Ressourcen 2017 entscheiden.

Gründe für die Mehrkosten

  • Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung (2012) war offen, mit welchen Technologien FISCAL-IT umgesetzt werden würde. Die Umsetzung weicht, auch aufgrund technologischer Fortschritte, in wesentlichen Punkten von den damaligen Annahmen ab.
  • Wird in der Bundesverwaltung ein auf noch nicht etablierten Technologien basierendes Projekt oder Programm gestartet, so trägt dieses Projekt die gesamten Kosten für den Aufbau der Infrastruktur/Technologie und des Know-hows beim Leistungserbringer. Bei der Erarbeitung der Kostenschätzungen für FISCAL-IT war nicht absehbar, in welchem Umfang das Programm solche Innovationskosten tragen muss. Dies führt zu deutlichen Mehrkosten.
  • Ein wesentlicher Bestandteil des Programms FISCAL-IT sind die Kosten für die Integration der einzelnen Applikationen in den Betrieb beim Leistungserbringer. Der dafür benötigte Aufwand ist deutlich höher als zum Zeitpunkt der Kostenschätzung angenommen.
  • Seit Beginn der Arbeiten an FISCAL-IT wurden der ESTV namentlich im Zuge der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mehrere neue Aufgaben übertragen. Die dafür benötigten zusätzlichen Applikationen haben die Komplexität von FISCAL-IT weiter erhöht.
  • Die Verzögerungen im Programm FISCAL-IT selber führen sodann zu Mehrkosten, insbesondere im Bereich Planung, Steuerung und Controlling.

Endtermin nicht gefährdet

Ein beträchtlicher Teil der insgesamt 29 Projekte des Programms FISCAL-IT konnte bereits umgesetzt werden. So kann die ESTV beispielsweise wichtige Systeme im Bereich der Amtshilfe, des Content Managements sowie der externen Prüfung und des Dokumentenmanagementsystems der Mehrwertsteuer im produktiven Betrieb nutzen.

Zudem stehen die E-Government-Anwendungen MOE (Mehrwertsteuer Online Einreichung, mehr als 73‘000 Firmen) und VOE (Online-Rückerstattung der Verrechnungssteuer, ca. 2100 User) den Steuerpflichtigen bereits zur Verfügung. Diverse Infrastruktursysteme (Scanning, Kundenbuch, Partnerverwaltung, Enterprise Service Bus, Output Management usw.), die für die Integration der Fachsysteme notwendig sind, konnten ebenfalls bereits aufgebaut werden.

Der Endtermin gemäss Masterplan (Ende 2018) ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.


Adresse für Rückfragen

Patrick Teuscher, Leiter Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65645.html