Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Georgien verabschiedet

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 die Botschaft zum Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Georgien verabschiedet. Sie wird zur Genehmigung an die Eidgenössischen Räte überwiesen.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien wurde am 27. Juni 2016 in Bern unterzeichnet. Es hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und entspricht den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA. Das Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte sowie Investitionen auf dem georgischen Markt verbessern. Der gegenseitige Handel wird erleichtert, der diskriminierungsfreie Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt ermöglicht und der Schutz des geistigen Eigentums verstärkt. Ferner wird das FHA die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch erhöhen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Das Abkommen schafft für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus den Ländern, die kein FHA mit Georgien haben, einen Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus vermindert das Abkommen bestehende oder künftige Diskriminierungen gegenüber anderen Freihandelspartnern Georgiens.

Der bilaterale Handel erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40-50 Mio. Fr., wobei ein starker Exportüberschuss seitens der Schweiz zu verzeichnen ist. Im Jahre 2015 erreichten die Exporte 36 Mio. Fr., darunter vor allem pharmazeutische Produkte (52%), Uhrmacherwaren (11%), Papier und Papierwaren (6%)). Die Importe betrugen 3 Mio. Fr., meist Textilien und Bekleidung (38%) sowie Landwirtschaftsprodukte (25%).


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