Bundesrat genehmigt Fortführung der Teilnahme an Neuen Kreditvereinbarungen des IWF

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Fortführung der Teilnahme der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) genehmigt. Die NKV stellen einen Teil des finanziellen Sicherungsnetzes des IWF dar, das in schweren Krisenfällen aktiviert werden kann.

Im Rahmen der NKV stellen insgesamt 38 Vertragsländer bzw. ihre Zentralbanken dem IWF Devisen in der Höhe von maximal 250 Milliarden Franken zur Verfügung. Der IWF hat am 4. November 2016 die NKV um weitere fünf Jahre, von 2017 bis 2022, verlängert.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Teilnahme der Schweiz an den NKV für diesen Zeitraum fortzuführen. Für die Schweiz nimmt die Schweizerische Nationalbank (SNB) mit einer Kreditlinie von weiterhin maximal 7,7 Milliarden Franken an den NKV teil. Die dem IWF gewährten Darlehen leistet sie ohne Garantie des Bundes.

Zusätzlich zu den regulären Mitteln des IWF, bestehend aus den Quoten seiner Mitgliedsländer, bilden die NKV-Mittel das finanzielle Sicherungsnetz des IWF für Krisen, die das internationale Währungs- und Finanzsystem gefährden. Die NKV-Mittel können nur als zweite Verteidigungslinie aktiviert werden, d.h. nur dann, wenn die regulären Mittel des IWF nicht für die Krisenbewältigung ausreichen. Die NKV wurden 1998 im Zuge der Asienkrise geschaffen und werden regelmässig verlängert.


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