Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsatzabgabebefreiung sogenannter „statischer Treuhandgesellschaften“

Bern, 15.02.2017 - Italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen (Fiduciarie statiche), sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 beschlossen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Stimmt das Parlament zu, werden Schweizer Banken, die italienische Vermögen verwalten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatzabgaben benachteiligt. Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der Banken im Kanton Tessin würde damit gestärkt.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kunden und Kundinnen im Ausland und deren Schweizer Bank zwischengeschaltet sind, künftig von der Umsatzabgabe befreit. Die von der Vorlage erfassten Organisationen dürfen ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Kundin oder des Kunden in ihrem Wohnsitzstaat sicherstellen und dürfen keine weiteren Vermögensdienstleistungen erbringen. Zudem müssen sie einer staatlichen Bewilligungs- oder Kontrollpflicht unterstehen. Aus heutiger Sicht werden in der Praxis einzig die italienischen Fiduciarie statiche unter diese Bestimmung fallen. Wertschriftentransaktionen von italienischen Kunden mit Bankdepot in der Schweiz, bei denen eine Fiduciaria statica zwischengeschaltet ist, unterlagen bisher mehrfach der Umsatzabgabe. Mit der Steuerbefreiung wird somit ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Banken beseitigt.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf die Motion Abate (13.4253) «Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten» zurück. Die eidgenössischen Räte haben diese Motion 2014 an den Bundesrat überwiesen. In der 2016 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage fast einhellig begrüsst.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die neue subjektive Steuerbefreiung entstehen dem Bund nach statischer Betrachtung Mindereinnahmen aus der Umsatzabgabe in der Grössenordnung von rund 10 Mio. Franken. Die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Banken in der Schweiz dürfte aber zu einer Ausweitung der Vermögensverwaltungsgeschäfte für italienische Kundinnen und Kunden führen. Deshalb ist mittel- bis langfristig damit zu rechnen, dass diese Mindereinnahmen kompensiert werden.


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