Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit der Initiative würde in der Verfassung festgeschrieben, dass horntragende Kühe und Ziegen zwingend finanziell unterstützt werden müssen. Damit würde der Handlungsspielraum für eine ausgewogene Förderung aller Aspekte des Wohlergehens der Tiere verkleinert.

Landwirtinnen und Landwirte, die bewusst Nutztiere mit Hörnern halten, empfinden das Enthornen als unverhältnismässigen Eingriff in die Würde der Tiere. Aus diesem Grund wollen die Initiantinnen und Initianten erreichen, dass weniger Nutztiere enthornt werden. Das wäre der Fall, wenn die Haltung von behornten Tieren vom Bund finanziell unterstützt würde. Konkret würde in der Verfassung festgehalten, dass horntragende ausgewachsene Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke finanziell unterstützt werden.

In Artikel 104 der Bundesverfassung steht bereits heute, dass der Bund Produktionsformen fördert, die besonders tierfreundlich sind. Damit könnte die Haltung von Tieren mit Hörnern finanziell unterstützt werden. Der Bundesrat lehnt spezifische Beiträge aber ab, weil keine Studien zeigen, dass das Wohlergehen von Kühen oder Ziegen ohne Hörner unverhältnismässig beeinträchtigt ist. Horntragende Tiere zu halten ist aus Sicht des Bundesrates ein unternehmerischer Entscheid der Landwirte. Diese sollen selbst entscheiden, wie sie mit dem Zielkonflikt zwischen dem Enthornen der Tiere auf der einen Seite und dem Aufwand für die Haltung sowie dem höheren Unfallrisiko auf der anderen Seite umgehen.

Mit einer Finanzhilfe, die das Wohlergehen nicht gesamtheitlich fördert, sondern auf den Aspekt Hörner ausgerichtet ist, könnte zudem die Anbindehaltung zunehmen. In dieser Haltungsform ist die Verletzungsgefahr für die Tiere und die Tierhalterin oder den Tierhalter geringer. Eine Zunahme der Anbindehaltung wäre eine unerwünschte Entwicklung.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.


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