Die Schweiz engagiert sich weiterhin für den Schutz nationaler Minderheiten

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 den vierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet. In den letzten Jahren wurden beim Schutz nationaler Minderheiten einige wichtige Fortschritte erzielt. Die Förderung der Rechte von Minderheiten muss ein ständiges Engagement bleiben.

Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten 1998 ratifiziert. Bei der Ratifikation wurden die Angehörigen der Sprachminderheiten, die Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft und die „Fahrenden“ als nationale Minderheiten anerkannt. Der Bundesrat nutzte den vierten Bericht, um öffentlich zu errinern und klarzustellen, dass unter dem allgemeinen Begriff der Fahrenden, die als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt sind, alle nomadisch lebenden wie sesshaften Schweizer Jenischen, Sinti und Manouches zu verstehen sind.

Der vierte Bericht gibt einen Überblick über die Situation der von der Schweiz anerkannten nationalen Minderheiten. Er fasst die Massnahmen zusammen, die Bund, Kantone und Gemeinden zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffen haben, die das Ministerkomitee des Europarats 2014 an die Schweiz gerichtet hatte. Ein Fortschritt ist insbesondere die 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Bedingungen für die fahrende Lebensweise und zur Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz, die die Anliegen und Meinungen der verschiedenen Gemeinschaften aufgenommen hat. Dank der Ende 2014 in Kraft getretenen Revision der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) sollte es zudem möglich sein, die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung auf allen Hierarchiestufen zu verbessern.

Der vierte Bericht geht auch auf die Kritikpunkte des Ministerkomitees des Europarats ein. Er hält fest, dass es trotz der positiven Entwicklungen in gewissen Kantonen zu wenig Stand- und Durchgangsplätze für nomadisch lebende Jenische, Sinti und Manouches gibt. Dies gefährdet ein wesentliches Element ihrer fahrenden Kultur. Mit den Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans des Bundes für Jenische, Sinti und Roma, der gegenwärtig ausgearbeitet wird, sollte sich die Situation jedoch verbessern. Des Weiteren werden die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Antisemitismus sowie die Entwicklungen in der laufenden Debatte in Bezug auf den Schutz jüdischer Personen und Institutionen dargelegt.

Der Bericht geht auch auf die Frage einer allfälligen Anerkennung neuer nationaler Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens ein. Einige Schweizer Roma-Organisationen haben einen entsprechenden Antrag eingereicht, der derzeit von der Bundesverwaltung geprüft wird.

Der Bericht wurde nach Konsultation der verschiedenen Bundesämter, der Kantone, der kantonalen Direktorenkonferenzen, der Gemeinden und Städte sowie der Verbände der betroffenen Minderheiten ausgearbeitet. Er wurde auf Französisch, Deutsch und Italienisch verfasst und wird später auch ins Rätoromanische übersetzt.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde am 1. Februar 1995 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet. Es ist das einzige rechtlich bindende multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten. Es enthält im Wesentlichen programmatische Bestimmungen zur Definition der Ziele, zu denen sich die Vertragsstaaten beim Schutz nationaler Minderheiten verpflichten.


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