Vorübergehend zusätzliche Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S), die Anzahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) vorübergehend von 65 auf höchstens 69 zu erhöhen. Dies hält er in einer am 15. Februar 2017 verabschiedeten Stellungnahme fest. Nach Ansicht des Bundesrats erlaubt diese Massnahme dem Gericht, die Zahl der derzeit hängigen Asylrekurse abzubauen und damit zur Beschleunigung der Asylverfahren beizutragen.

Das neue Asylgesetz, das von der Stimmbevölkerung am 5. Juni 2016 mit 66,8 Prozent der Stimmen angenommen wurde und voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird, sieht eine Neustrukturierung des Asylbereichs vor. Insbesondere sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Das BVGer wird die Asylrekurse somit rasch bearbeiten müssen.

Die RK-S ist der Auffassung, dass das Parlament die notwendigen Voraussetzungen für die von ihm beschlossene Neustrukturierung schaffen muss. Dazu gehört, dass die Anzahl der derzeit hängigen Beschwerdeverfahren vor dem BVGer gesenkt wird, was zusätzliche Personalressourcen erfordert.

Die Kommission hat deshalb mittels einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung ausgearbeitet, in der die Anzahl Richterstellen am BVGer vorübergehend auf höchstens 69 festgelegt wird. Die vier zusätzlichen Stellen sind für einen befristeten Zeitraum von höchstens zwei bis drei Jahren vorgesehen. Nach dem 31. August 2019 sollen ausscheidende Richterinnen und Richter nicht ersetzt werden, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.


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