Veröffentlichung des Eintragungsgesuchs von Absinthe du Val-de-Travers als

(Letzte Änderung 16.02.2017)

Bern, 16.02.2017 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute das Gesuch um Eintragung von Absinthe du Val-de-Travers als geschützte geografische Angabe (GGA). Die Eintragung als GGA dient in erster Linie dazu, Nachahmungen und Anmassungen zu verhindern und den Ruf und die Eigenart des Produkts zu schützen.

Absinthe du Val-de-Travers ist eine Spirituose aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Wasser und einer Pflanzenmischung. Sie ist klar und kann farblos sein oder eine grüne oder gelbe Färbung aufweisen. Wer als erster Absinthe du Val-de-Travers gebrannt hat, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit zurückverfolgen, doch sind sich historische Schriften und Überlieferungen von Zeitzeugen einig, dass die Spirituose aus Couvet im Val-de-Travers stammt und Ende des 18. Jahrhunderts entstand. Auch das Absinth-Verbot, das während 95 Jahren vorherrschte (1910–2005), vermochte die enge Bindung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohner des Val-de-Travers und ihrem Vorzeigeprodukt nicht auszulöschen. Ganz im Gegenteil sollen die Bekanntheit und der Ruf von Absinth und dem Val-de-Travers in dieser Zeit noch stärker geworden sein.

Um dieses traditionelle Produkt vor Nachahmungen zu schützen, veröffentlich das BLW heute das Gesuch um Eintragung als geschützte geografische Angabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Kantone und Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, können innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die Eintragung Einsprache erheben.

Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter www.blw.admin.ch.


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Paolo Degiorgi
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Tel. +41 58 462 26 29 oder +41 79 640 93 57



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