Eine GUB soll künftig die Cuchaule schützen

(Letzte Änderung 16.02.2017)

Bern, 16.02.2017 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute das Gesuch um Eintragung der Cuchaule als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). Die Cuchaule ist ein leicht gesüsstes Safranbrot aus Hefeteig, das nicht nur aufgrund seiner Herkunft und Geschichte, sondern auch mit seiner Zusammensetzung, Form, Krumenbeschaffenheit und seinem Geschmack typisch und einzigartig ist. Mit der Eintragung als GUB können der Ruf und die ausgezeichnete Qualität der Cuchaule geschützt werden.

Die Cuchaule ist in vielerlei Hinsicht mit dem Freiburgerland verbunden. Kulturell ist sie in der jahrhundertealten und noch immer lebendigen Tradition der Bénichon-Kilbi verankert. Auch zwischen Menschen entstanden dank der Cuchaule enge Banden, denn das Rezept und die handwerklichen Fertigkeiten werden schon seit Jahrhunderten in den Landfamilien und unter Freiburger Bäckermeistern und ­lehrlingen weitergegeben. Und nicht zuletzt ist die Cuchaule mit ihrem lokalen Rohmaterial eng mit der Natur verflochten: Mehl, Milch, Butter und Eier mit ihren spezifischen Eigenschaften.

Um dieses traditionelle Produkt vor Nachahmungen zu schützen, veröffentlich das BLW heute das Gesuch um Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Kantone und Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, können innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die Eintragung Einsprache erheben.

Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter www.blw.admin.ch.


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Paolo Degiorgi
Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Tel. +41 58 462 26 29 oder +41 79 640 93 57



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