Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung

Bern, 13.02.2017 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 13. Februar 2017 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung eröffnet. Mit der Revision sollen die schweizerischen Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die nunmehr feststehenden Regelungen der EU angeglichen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. April 2017.

Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) enthält unter anderem Ausführungsbestimmungen zu der im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geregelten Pflicht, für nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnete OTC-Derivatgeschäfte Sicherheiten, wie zum Beispiel Kassenobligationen oder Aktien, auszutauschen (Besicherungspflicht). Diese Bestimmungen sollen an die entsprechenden Regelungen der EU angeglichen werden, welche Anfang Februar 2017 in Kraft traten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schweizer Marktteilnehmer im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten keine Wettbewerbsnachteile erleiden.

Konkret werden mit der Änderung der FinfraV insbesondere die Ausnahmen von der Besicherungspflicht und die zulässigen Sicherheiten erweitert. Ausserdem wird die Regelung zu den zusätzlichen Wertabschlägen gelockert. Inskünftig ist wie in der EU kein zusätzlicher Abschlag von 8 Prozent mehr zu machen, wenn die Währung von bar geleisteter Nachschusszahlung von denjenigen Währungen abweicht, die für die Nachschusszahlungen vereinbart wurden. Ferner wird die Ausnahme für Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen für die berufliche Altersvorsorge von der Abrechnungspflicht um ein Jahr bis zum 16. August 2018 verlängert.

Die Verordnungsänderung soll im Interesse der Marktteilnehmer möglichst rasch, spätestens bis zum 15. August 2017, in Kraft gesetzt werden. Dies bedingt eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist um einen Monat. Die Vernehmlassung dauert damit bis zum 13. April 2017.

Das FinfraG und die FinfraV sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Mit den Erlassen wurde die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Standards angepasst. Die FinfraV enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum FinfraG.


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