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Veröffentlicht am 9. Februar 2017

Referendum gegen das Energiegesetz (EnG): Bundeskanzlei tritt auf Eingabe zweier Stimmberechtigter nicht ein

Bern, 9.2.2017 - Die Bundeskanzlei ist am 8. Februar 2017 auf eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe zweier Stimmberechtigter nicht eingetreten. Sie hatten die Ungültigerklärung der Unterschriften auf den Listen zum Referendumsbegehren eines Komitees verlangt, weil auf den Referendumsbögen Informationen zur Vorlage aufgeführt sind, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen würden.