Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017 ist eröffnet

(Letzte Änderung 06.02.2017)

Bern, 06.02.2017 - Im Verordnungspaket 2017 werden Änderungsentwürfe zu 16 Bundesrats-, zwei WBF- und einer BLW-Verordnung zur Diskussion gestellt. Änderungsvorschläge gibt es unter anderem zur Direktzahlungs-, Strukturverbesserungs- und Absatzförderungsverordnung. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Vernehmlassung, die das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) heute eröffnet hat, dauert bis am 12. Mai 2017.

Das Verordnungspaket 2017 sieht Änderungen in den unterschiedlichsten Bereichen vor. In der Direktzahlungsverordnung sollen neue Ressourceneffizienzbeiträge eingeführt werden. Diese betreffen beispielsweise die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau und beim Anbau von Zuckerrüben. Bei den Tierwohlbestimmungen sollen einerseits Förderprogramme von geringer Bedeutung z.B. für Hengste und Ziegenböcke aufgehoben werden. Anderseits sollen neu Bisons und Hirsche von Massnahmen zugunsten des Tierwohls profitieren können. Die Kantone sollen mehr Flexibilität bei den Anmeldeterminen für verschiedene agrarpolitische Massnahmen erhalten. Vereinfachungen bei Parzellenplänen und den Aufzeichnungen zur Grünlandnutzung sollen die administrative Belastung weiter senken.

Die Strukturverbesserungsmassnahmen sollen noch gezielter auf die Stärkung der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Neu sollen bauliche Massnahmen zur Verwirklichung der ökologischen Ziele in allen Zonen mit Beiträgen gefördert werden.

Bei der Absatzförderung wird vorgeschlagen, die Zuteilung der Mittel aufgrund von Förderschwerpunkten festzulegen. Die Beteiligung des Bundes wird grundsätzlich auf 40 Prozent gesenkt, wobei besonders förderungswürdige Vorhaben nach wie vor mit bis zu 50% unterstützt werden können.

Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Homepage des BLW heruntergeladen werden.


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