Der Bund will pflegende und betreuende Angehörige finanziell und zeitlich entlasten

Bern, 01.02.2017 - Wer ein krankes Familienmitglied pflegen muss, soll sich an seinem Arbeitsplatz kurzzeitig freistellen lassen können. Für Eltern mit schwer kranken Kindern soll zudem ein länger dauernder Betreuungsurlaub eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Der Bundesrat will die Situation für betreuende und pflegende Angehörige so verbessern, dass sie sich engagieren können, ohne sich zu überfordern oder in finanzielle Engpässe zu geraten.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen, sollen Arbeitnehmende das Recht haben, sich an ihrem Arbeitsplatz kurzzeitig freistellen zu lassen, um ein krankes Familienmitglied zu pflegen. Dabei soll eine Variante ausgearbeitet werden, bei der der Lohn während der Dauer der Freistellung weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Auswirkungen der erforderlichen Änderungen im Arbeitsgesetz und im Obligationenrecht auf die Arbeitgeber werden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung aufgezeigt.

Um der besonderen Situation von Eltern mit schwer kranken oder verunfallten Kindern gerecht zu werden, soll für sie ein länger dauernder Betreuungsurlaub eingeführt werden. Damit sollen sie während der Pflege der Kinder im Erwerbsleben bleiben können. Dabei soll auch eine Variante ausgearbeitet werden, bei der der Lohnausfall so kompensiert werden soll, wie derjenige bei Mutterschaft.

Weiter will der Bundesrat die Bereuungsarbeit besser anerkennen. Dazu soll das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenen Versicherung ergänzt werden. Es sieht bereits heute Betreuungsgutschriften vor, wenn eine Person mit Anspruch auf mindestens eine mittlere Hilflosigkeit betreut wird. Künftig sollen Betreuungsgutschriften auch jenen Personen gewährt werden, die Verwandte mit leichter Hilflosigkeit betreuen oder pflegen. Zudem soll geprüft werden, den Anspruch auch auf Konkubinatspaare auszuweiten.

Neben den gesetzlichen Massnahmen sollen auch Entlastungsangebote ausgebaut werden, wie etwa die Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch Freiwillige oder das Bereitstellen von Ferienbetten in Alters- und Pflegeheimen.

Die Massnahmen sind Teil des "Aktionsplans zu Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger" und der gesundheitspolitischen Prioritäten "Gesundheit2020" des Bundesrates. Dieser hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. 

In der Schweiz pflegen und betreuen pro Jahr mindestens 140'000 Personen im Erwerbsalter regelmässig Angehörige, darunter über 800 verunfallte oder schwer erkrankte Kinder. Die Zahl der älteren Personen, die auf Pflege oder andere Unterstützung angewiesen sind, wird in den kommen Jahren stark zunehmen.


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