Wiederaufnahme der periodischen Überprüfung von Arzneimitteln

Bern, 01.02.2017 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann die dreijährliche Überprüfung der kassenpflichtigen Medikamente wieder aufnehmen. An seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 hat der Bundesrat die Änderungen der betroffenen Verordnungen genehmigt. Von nun an umfasst die dreijährliche Überprüfung systematisch nicht nur den Auslandpreisvergleich, sondern auch einen Kosten-Nutzen-Vergleich mit anderen Medikamenten. Der Bundesrat sieht auch Massnahmen zur Senkung der Generikapreise vor. So werden über die nächsten drei Jahre insgesamt Einsparungen von bis zu 240 Millionen Franken erzielt. Ausserdem regelt der Bundesrat die Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall klarer.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Modalitäten am 1. März 2017 kann die dreijährliche Überprüfung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergüteten Medikamente wieder aufgenommen werden, nachdem sie wegen eines Bundesgerichtsentscheids (BGE) ausgesetzt worden war. Aufgrund des BGE vom Dezember 2015 beruht die Arzneimittelüberprüfung künftig systematisch auf einem Auslandpreisvergleich und einem therapeutischen Quervergleich, die für die Preisfestsetzung je hälftig gewichtet werden. Vorgesehen ist, jährlich jeweils einen Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste (SL) zu überprüfen, was in den nächsten drei Jahren zu Einsparungen von rund 180 Millionen Franken führen dürfte.

Kosteneinsparende Massnahmen bei Generika
Ausserdem sieht der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Senkung des Preisniveaus bei Generika vor. Bei der Festsetzung der Generikapreise gilt: Je höher der Umsatz des Originalpräparats ist, desto grösser muss der Preisabstand für die Generika sein. Aufgrund der neuen Bestimmungen wird dieser Preisabstand markanter. Schliesslich werden die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts (Kostenbeteiligung der versicherten Person) verfeinert, damit Generika attraktiver werden. Das BAG geht aufgrund von Schätzungen der Pharmabranche davon aus, dass in den nächsten drei Jahren Einsparungen von insgesamt 60 Millionen Franken möglich sind.

Des Weiteren ist das BAG dabei, ein Referenzpreissystem für Generika auszuarbeiten. Das BAG könnte  damit einen Höchstpreis festsetzen, den die obligatorische Krankenpflegeversicherung für einen bestimmten Wirkstoff erstattet. Diese Massnahmen setzen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) voraus, welche  im Laufe des Jahres in die Vernehmlassung gehen sollte.

Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
Schliesslich passt der Bundesrat die Bestimmungen bezüglich Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall an. Bereits geregelt war bisher, unter welchen Voraussetzungen die OKP Arzneimittel vergütet, die sich nicht auf der SL befinden, nicht zur Vergütung einer bestimmten Krankheit vorgesehen oder von Swissmedic nicht zugelassen sind. Eine Vergütung in diesen Fällen ist möglich, wenn keine andere wirksame, zugelassene Therapie zur Verfügung steht und die Krankheit tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. In diesem Fall muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin jeweils ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen, über das der Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin entscheidet.

Aufgrund der neuen Bestimmungen muss dieser Entscheid der Versicherer innert zwei Wochen fallen. Damit wird das Verfahren zum Wohl der betroffenen Patientinnen und Patienten beschleunigt. Der Krankenversicherer kann immer noch bestimmen, zu welchem Preis das Arzneimittel vergütet wird, aber dieser Preis muss unter dem Preis auf der SL liegen. Bei importierten Arzneimitteln wird der effektive Preis vergütet. Neu wird auch klarer geregelt, dass die Pharmaunternehmen bei der Preisfestsetzung mitwirken müssen. Diese Anpassungen erfolgen im Rahmen des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten, das unter der Federführung des BAG eine medizinische Betreuung von hoher Qualität für betroffene Menschen sicherstellen soll.


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