Schliessung Poststelle Crémines BE: Die Post muss den Dialog mit den Nachbargemeinden nachholen

Bern, 30.01.2017 - Nicht nur die Standortgemeinde, sondern auch andere Gemeinden können von der Schliessung einer Poststelle betroffen sein. Diese mitbetroffenen Gemeinden haben nach Art. 34 Postverordnung die gleichen Rechte wie die Standortgemeinden. Die Post muss sie zur geplanten Schliessung oder Verlegung der Poststelle oder Postagentur anhören und mit ihnen nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Kommt keine solche Lösung zustande, haben die mitbetroffenen Gemeinden das Recht, die PostCom anzurufen.

Wie bereits in mehreren Empfehlungen festgehalten, bezieht die PostCom bei der geplanten Schliessung oder Umwandlung von Poststellen nicht nur die Bedürfnisse der Standortgemeinden in ihre Beurteilung mit ein. Sie betrachtet in der Regel auch jene Gemeinden als betroffen, die selber über keine Poststelle verfügen und für welche die zu überprüfende Poststelle am nächsten gelegen ist. Vorausgesetzt wird dabei, dass ein namhafter Anteil der Einwohnerschaft solcher Nachbar-gemeinden auf der zur Diskussion stehenden Poststelle mit einer gewissen Regelmässigkeit Postgeschäfte tätigen.

Diese Sichtweise nimmt die PostCom auch im Fall der Poststelle von Crémines BE ein, welche durch eine Agentur ersetzt werden soll. Die Post hörte dazu die zuständige Behörde der Gemeinde Crémines korrekt an, nicht aber jene der Nachbargemeinden Grandval, Corcelles sowie Gänsbrunnen. Die Post verneinte im konkreten Fall die Pflicht zum Einbezug der Nachbargemeinden in das Dialogverfahren. Diese seien nicht betroffen, weil die Poststelle Crémines nicht Abholstelle für avisierte Sendungen aus diesen Gemeinden sei.

Für die PostCom hingegen sind Grandval und Corcelles betroffene Gemeinden. Sie verfügen über keinen eigenen bedienten Zugangspunkt, sondern werden mittels Hausservice versorgt. Durch die geplante Umwandlung verlieren sie die in Gehdistanz gelegene „Poststelle nebenan“, in der die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Postgeschäfte (mit Ausnahme der Abholung avisierter Sendungen) erledigen können. Aufgrund der ihr vorliegenden Informationen konnte die PostCom die Betroffenheit der Gemeinde Gänsbrunnen hingegen noch nicht abschliessend beurteilen.

Aus diesen Gründen empfiehlt die PostCom der Post, den Dialog mit diesen Gemeinden nachzuholen. Im Fall von Gänsbrunnen kann die Post entweder die zuständige Gemeindebehörde einladen, am Dialog mit den Gemeinden Corcelles und Grandval teilzunehmen oder der PostCom weitere Informationen darüber vorzulegen, in welche Richtung sich die Einwohnerinnen und Einwohner von Gänsbrunnen für die Tätigung von Postgeschäften orientieren.

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt.  


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94



Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65448.html