Urteilseröffnung im Verfahren gegen fünf Kaderangehörige der Armee

Bern, 27.01.2017 - Am 3. Februar 2017 wird das Militärgericht 2 in Yverdon-les-Bains das Urteil im Verfahren gegen fünf Kaderangehörige der Armee eröffnen.

Am Freitag, 3. Februar 2017, 08.30 Uhr findet in Yverdon-les-Bains die Urteilseröffnung des Militärgerichts 2 im Verfahren gegen fünf Kaderangehörigen des Lehrverbandes Infanterie statt. Die Anklage wirft ihnen Veruntreuung, Missbrauch von Material sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Einem Angeklagten wird zudem gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen. Für alle Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Urteilseröffnung und die mündliche Begründung des Urteils finden im Hôtel de Ville von Yverdon-les-Bains (Place Pestalozzi 1) statt. Sie ist öffentlich. Das Militärgericht 2 wird von Oberst Stéphane Mérot präsidiert.

Medienschaffende, die an der Urteilseröffnung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich beim Oberauditorat anzumelden: medien@oa.admin.ch. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung zusätzliche Informationen zugestellt.


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