Gesamtschweizerischer Sirenentest am Mittwoch, 1. Februar 2017

Bern, 26.01.2017 - Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 1. Februar 2017 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen - auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Dazu müssen die relevanten Informationen verfügbar sein. Im Ergebnis können damit Schäden verhindert oder begrenzt werden.

Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden. So sind in den letzten Jahren sämtliche rund 5000 stationären Sirenen an das einheitliche Steuerungssystem Polyalert angeschlossen worden. Damit können sie in jedem Kanton zentral, in der Regel von der Kantonspolizei, gezielt ausgelöst werden.

Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm

Am 1. Februar 2017 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Neue Wege in der Ereigniskommunikation

Seit 2015 betreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS gemeinsam mit seinen Partnern unter der Bezeichnung Alertswiss neue Kommunikationskanäle zur Information der Bevölkerung über den Schutz bei Katastrophen und in Notlagen, insbesondere eine Website und ein App. Künftig sollen die Alertswiss-Kanäle auch für die Ereignisinformation im Fall von Katastrophen und Notlagen genutzt werden. Damit kann die Bevölkerung rascher, zielgenauer und umfassender informiert werden. Dies gilt besonders mit Blick auf Personen mit einer Hörbehinderung, die mit dem traditionellen Sirenenalarm nur ungenügend erreicht werden. Ende 2017 ist ein Pilotversuch mit einzelnen Kantonen geplant, 2018 soll das neue System dann möglichst flächendeckend in allen Kantonen eingeführt werden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS sowie im Teletext der SRG-Sender, Seite 680.


Adresse für Rückfragen

Kurt Münger
Chef Kommunikation BABS
058 462 55 83



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Bundesamt für Bevölkerungsschutz
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